Erstellt am 12.10.2009 um 11:15 Uhr von McDeere
Kurze Nachfrage: Soll der nur als Vorsitzender abgewählt werden? Gibt es eine Geschäftsordnung?
Nach § 65 BetrVG gelten die Regelung für den BR entsprechend. Also wird der Vorsitzende aus der Mitte des Gremiums bestimmt.
Das einfachste ist immer, der Vorsitzende legt (unter dem Druck der Mitglieder) freiwilligt den Vorsitz nieder und wird wieder einfaches Mitglied. Dann müßte nur ein neuer JAV-V gewählt werden.
Erstellt am 12.10.2009 um 17:07 Uhr von Petrus
Ähm... 20 Azubis... besteht Eure JAV aus einem oder aus drei Mitgliedern?
Bei letzterem: Die drei wählen den alten JAV-V ab und anschließend einen neuen JAV-V (+ Stellv wenn nötig). Wenn ihr eine Einzel-JAV habt: Pech gehabt.