Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich zu einer 2 -tägigen Fortbildung, die er bezahlt und zu der ich mit dem Flugzeug anreise, morgens um 5:50h am Flughafen bin, wenn mein normaler Dienstbeginn 8:45 ist. Die Tagung begann um 8:30 h.
Ich muss sehr auf meinen Schlafrhythmus achten. Der AG hat die Übernachtungskosten für die erste Nacht nicht übernommen, obwohl sie im genehmigten fortbildungsantrag sogar höher veranschlagt waren.