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Anfahrt zur Fortbildung

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nadelndertannenbaum
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich zu einer 2 -tägigen Fortbildung, die er bezahlt und zu der ich mit dem Flugzeug anreise, morgens um 5:50h am Flughafen bin, wenn mein normaler Dienstbeginn 8:45 ist. Die Tagung begann um 8:30 h. Ich muss sehr auf meinen Schlafrhythmus achten. Der AG hat die Übernachtungskosten für die erste Nacht nicht übernommen, obwohl sie im genehmigten fortbildungsantrag sogar höher veranschlagt waren.

8.152010

Community-Antworten (10)

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Rosalie

08.10.2009 um 13:19 Uhr

aber sonst geht es dir gut ,oder?

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Immie

08.10.2009 um 13:25 Uhr

@Rosalie Und wie geht es dir so? Hast du denn auch eine Idee zu den Übernachtungskosten?

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paula

08.10.2009 um 14:14 Uhr

was hat der AG bisher genau genehmigt?

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Rosalie

08.10.2009 um 14:45 Uhr

so wie ich es verstanden habe, möchte nadelndertannenbaum den Abend vor der Schulung anreisen und diese zusätzliche Übernachtung dem AG in Rechnung stellen, weil 10 vor 6 auf dem Flughafen da sein zu müssen für ihn unzumutbar ist. Es ist, meiner Meinung nach, keine Zumutung (vorausgesetzt er braucht keine 3 Std bis zum Flughafen).

D
DonJohnson

08.10.2009 um 14:56 Uhr

@Rosalie ... Ich habe schon von Krankheitsbildern gehört, die es zwingens notwenidig machen, einen geregelten Tagesablauf zu haben ;-)))

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nadelndertannenbaum

08.10.2009 um 17:03 Uhr

DonJohnson hat tatsächlich Recht. Hatte mal eine heftige Schlafstörungen, will ich nicht wieder riskieren.

@ paula: Fortbildungsantrag enthielt Angaben über Tagung (Mo/Di) Ort und Uhrzeit, usw. Außerdem Angaben über die geschätzten Kosten, darin geschätzte Kosten für 2 Übernachtungen. Diese habe ich unterschritten, dennoch will er eine Übernachtung streichen.

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paula

09.10.2009 um 02:05 Uhr

waren die KKosten auf dem Antrag transparent? Dann hätte er es ja schon genau so genehmigt. Auch sonst könnte man zumindest mal so argumentieren...

ansonsten ein Tipp: was Du befürchtest ist erst einmal nicht von Bedeutung. was sagt der Arzt und kann er dir nicht ein entsprechendes Attest geben?

N
nadelndertannenbaum

11.10.2009 um 23:47 Uhr

@paula hatte geschätzte Kosten von 2 x 80 € im Fortbildungsantrag angegeben, die tatsächlichen Kosten waren 2 X 55,20 €. Hab mich also noch um Kostensenkung selbst bemüht. Außerdem nahm ich an der Fortbildung aufgrund einer Funktion im Rahmen einer Betriebsvereinbarung teil. Könnte mich tierisch drüber aufregen....

An ein Attest hatte ich als letztes Mittel gedacht. weiß nicht, ob mir das nicht noch irgendwie schaden könnte.

K
Kölner

11.10.2009 um 23:52 Uhr

@nadelndertannenbaum Dann hat der AG (aus Deiner Sicht: Leider!) alles richtig gemacht...

N
nadelndertannenbaum

13.10.2009 um 21:00 Uhr

@ Kölner Wie kann ich das verstehen? Mehr Geld war doch genehmigt und zwar für zwei Nächte?

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