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Weiterbildung für Angestellte berufliche Fortbildung - Ist der AN verpflichtet, die Kosten (+Anfahrt) zu übernehmen?

BR
BR Rookie
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

eine Angestellte, die kein BR-Mitglied ist, möchte eine berufliche Fortbildung belegen (1-tägig, Kosten ca. 80 EUR). Ist der AN verpflichtet, die Kosten (+Anfahrt) zu übernehmen? Steht irgend etwas dazu im BVG dazu? Konnte nichts finden. Oder gibt es ein anderes Gesetz zu diesem Thema?

Freue mich über eine Nachricht.

MfG

BR Rookie

5.56706

Community-Antworten (6)

W
Werner

30.10.2007 um 15:25 Uhr

Hallo BR Rookie, da gibt es die unterschiedlichen Bildungsurlaubsgesetze der Länder.

P
pirat

30.10.2007 um 15:30 Uhr

@Rookie,

Antwort auf die Frage

....Steht irgend etwas dazu im BVG dazu? Konnte nichts finden.....

vielleicht hier??...

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/berufsbildung.php

W
Werner

30.10.2007 um 15:36 Uhr

Nachtrag: Landesgesetze über Bildungsurlaub gibt es in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

B
Benno_BRB

30.10.2007 um 18:23 Uhr

Damit ist aber noch nicht geklärt, ob und in welchem Umfang, der/die Kollege/Kollegin auch ein Anrecht auf eine Weiterzahlung der Bezüge und auf Kostenerstattung der Maßnahme hat!

P
pirat

30.10.2007 um 19:08 Uhr

@BR Rookie, vielleicht geht es so.....§ 96-98 BetrVG Förderung der Berufsbildung!

Habt ihr eine BV oder was sagt der TV?

BR
BR Rookie

31.10.2007 um 11:02 Uhr

Liebes Forum,

vielen Dank für Ihre Antworten. Eine BV haben wir nicht zu diesem Thema.

MfG

BR Rookie

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