Weiterbildung für Angestellte berufliche Fortbildung - Ist der AN verpflichtet, die Kosten (+Anfahrt) zu übernehmen?
Liebes Forum,
eine Angestellte, die kein BR-Mitglied ist, möchte eine berufliche Fortbildung belegen (1-tägig, Kosten ca. 80 EUR). Ist der AN verpflichtet, die Kosten (+Anfahrt) zu übernehmen? Steht irgend etwas dazu im BVG dazu? Konnte nichts finden. Oder gibt es ein anderes Gesetz zu diesem Thema?
Freue mich über eine Nachricht.
MfG
BR Rookie
Community-Antworten (6)
30.10.2007 um 15:25 Uhr
Hallo BR Rookie, da gibt es die unterschiedlichen Bildungsurlaubsgesetze der Länder.
30.10.2007 um 15:30 Uhr
@Rookie,
Antwort auf die Frage
....Steht irgend etwas dazu im BVG dazu? Konnte nichts finden.....
vielleicht hier??...
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/berufsbildung.php
30.10.2007 um 15:36 Uhr
Nachtrag: Landesgesetze über Bildungsurlaub gibt es in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
30.10.2007 um 18:23 Uhr
Damit ist aber noch nicht geklärt, ob und in welchem Umfang, der/die Kollege/Kollegin auch ein Anrecht auf eine Weiterzahlung der Bezüge und auf Kostenerstattung der Maßnahme hat!
30.10.2007 um 19:08 Uhr
@BR Rookie, vielleicht geht es so.....§ 96-98 BetrVG Förderung der Berufsbildung!
Habt ihr eine BV oder was sagt der TV?
31.10.2007 um 11:02 Uhr
Liebes Forum,
vielen Dank für Ihre Antworten. Eine BV haben wir nicht zu diesem Thema.
MfG
BR Rookie
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