Hallo,

wir stehen bei uns kurz vor unserer ersten BR Wahl und bzgl. der Wahlberechtigung habe ich die folgende Frage:

es heisst ja, dass man aktiv wahlberechtigt ist, wenn man über 18 ist, passiv ab 6 Monate Betriebszugehörigkeit. Wie siet es mit Arbeitnehmern aus, die kurz nach der Wahl ausscheiden? Ganz genau gesagt haben wir am 10.09. BR Wahl, 2 wahlberechtigte scheiden Mitte September aus der Firma aus. Einem wurde gekündigt, der zweite geht in den Ruhestand. Dürfen die noch wählen?

Vielen Dank ;)