Erstellt am 07.10.2009 um 12:16 Uhr von alscobr
Hallo Tussi,,
Deine Kollegin darf NICHT teilnehmen - dafür müsst Ihr nun ein Ersatzmitglied einladen!
Erstellt am 07.10.2009 um 12:29 Uhr von Tussi
Hallo alscobr,
wo steht das? Genau darum geht es ja!!!!!!!!!!!
Danke
Erstellt am 07.10.2009 um 12:37 Uhr von Immie
@Tussi
"Arbeitsunfähing" heisst nicht "Amtsunfähig"
Deine Kollegin sollte das mit ihrem Arzt besprechen.
Steht im Kommentar zu §25 BetrVG.
@alscobr
Läuft das unter ... gut behauptet...
Erstellt am 08.10.2009 um 04:07 Uhr von ridgeback
Arbeitsgericht Frankfurt vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03.