Trotz Krankheit an BR- Sitzung teilgenommen ist das rechtens?
Hallo zusammen, bei uns im BR war neulich Neuwahl des Stellvertreter durch Rücktritt des Alten. Bei dieser Sitzung hat ein ordentliches Mitglied trotz Krankenschein teilgenommen. Da der neugewählte Stellvertreter einigen von uns nicht gefällt verlangen diese eine Neuwahl mit der Begründung, daß der krankgeschriebene Kollege kein Teilnahmerecht an der Sitzung gehabt hätte aufgrund des Krankenschein. Stimmt das? Danke im Vorraus Verzweifelter BR-Vorsitzender
Community-Antworten (1)
14.04.2007 um 01:41 Uhr
HeBo, nein, stimmt nicht
Däubler zu § 25, BetrVG RN 17 "Will jedoch das verhinderte BR-Mitglied an der Sitzung teilnehmen, hat es das Recht hierzu... Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung... Damit der BR-Vorsitzende nicht unnötigerweise ein Ersatzmitglied lädt, ist jedoch das BR-Mitglied verpflichtet, den Vorsitzenden rechtzeitig vorher von seiner Absicht zu informieren, wenn es trotz seiner eigentlichen Verhinderung an der BR-Sitzung teilnehmen will."
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