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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trotz Krankheit an BR- Sitzung teilgenommen ist das rechtens?

H
HeBo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns im BR war neulich Neuwahl des Stellvertreter durch Rücktritt des Alten. Bei dieser Sitzung hat ein ordentliches Mitglied trotz Krankenschein teilgenommen. Da der neugewählte Stellvertreter einigen von uns nicht gefällt verlangen diese eine Neuwahl mit der Begründung, daß der krankgeschriebene Kollege kein Teilnahmerecht an der Sitzung gehabt hätte aufgrund des Krankenschein. Stimmt das? Danke im Vorraus Verzweifelter BR-Vorsitzender

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

14.04.2007 um 01:41 Uhr

HeBo, nein, stimmt nicht

Däubler zu § 25, BetrVG RN 17 "Will jedoch das verhinderte BR-Mitglied an der Sitzung teilnehmen, hat es das Recht hierzu... Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung... Damit der BR-Vorsitzende nicht unnötigerweise ein Ersatzmitglied lädt, ist jedoch das BR-Mitglied verpflichtet, den Vorsitzenden rechtzeitig vorher von seiner Absicht zu informieren, wenn es trotz seiner eigentlichen Verhinderung an der BR-Sitzung teilnehmen will."

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