Erstellt am 06.10.2009 um 13:33 Uhr von rolfo
Wir hatten das schon vor 2 Jahren in der Spedition, nach unseren Recherchen gibt es da Antiterrorgesetze, die sich auch auf Häfen in Europa beziehen und deshalb ist es erforderlich, der Spediteur könnte ansonsten seine Aufträge verlieren
Erstellt am 06.10.2009 um 13:39 Uhr von pitsieben
@ kobold,
was passiert denn, wenn AN kein Führungszeugnis vorlegen wollen?
Der AG hat keinen Anspruch auf die Vorlage des Führungszeugnisses.
Der AG muss aber auch die Kosten des Führungszeugnisses übernehmen, wenn AN bereit sind, dieses dem AG vorzulegen.
Erstellt am 06.10.2009 um 13:46 Uhr von rolfo
@ pitsieben
Die Vorlage des Führungszeugnisses wird von den Kunden der Spedition gefordert, also großen Unternehmen und Häfen, Flughäfen etc.
Der Spediteur muss bestätigen dass er die Führungszeugnisse von seinen Mitarbeitern hat, ansonsten bekommen die betroffenen Mitarbeiter dort Haus, bzw. Platzverbot. Ist eine verdammte Zwickmühle.
Die Kosten dafür wurden vom AG übernommen.
Stellst du dich als BR dagegen behauptet der AG er könne den Mitarbeiter auf Grund der geforderten Sicherheitsüberprüfung nicht weiterbeschäftigen.
Erstellt am 06.10.2009 um 13:59 Uhr von kobold
Es ist so ähnlich wie oben beschrieben. Die US-Regierung und der Zoll ("Border-Protection") stellen einen Regel- und Zertifizierungskatalog zusammen. Wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt in den USA enorme Schwierigkeiten, Ware einzuführen.
Ich persönlich finde es schon schlimm, wie sehr wir auf die amerikanischen Forderungen und Gesetze eingehen müssen, um unsere Arbeit weiterführen zu können. Aber wir arbeiten auch für die Regierung und daher werden wir uns wohl fügen (müssen) - zumindest, wenn es keine definitiven, gesetzlichen Bedenken gibt. Die Kosten werden übrigens vom AG übernommen.
Vielen Dank an alle.