W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Polizeiliches Führungszeugnis

P
paulinchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Wissenden,

ich habe nach langer Zeit auch mal wieder etwas, was ich nicht alleine lösen kann.

Bei uns gibt es seit zwei Wochen folgende Anweisung:

Vor jeder Einstellung und Beförderung von Fach- und Führungskräften ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zwingend erforderlich. Gleiches gilt für die Einstellung von Auszubildenden.

Ist das Mitbestimmungspflichtig??

Liebe Grüße

Paulinchen

3.75002

Community-Antworten (2)

P
pirat

17.09.2008 um 11:35 Uhr

@paulinchen, IMHO...für bereits bestehende AV .... Die Aufforderung des AG an sämtliche MA, polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen, betrifft eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Dieses Anliegen unterliegt daher der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG.

Vorlage von Führungszeugnissen mitbestimmungspflichtig LAG Hessen, Beschl.v. 02.11.2006 – 5 TaBVGa 196/06 –

Bei Neueinstellungen wäre gegebenenfalls zu differenzieren...

P
paula

17.09.2008 um 17:29 Uhr

gibt es evtl. eine gesetzliche Vorgabe? Es gibt Berufsgruppen da ist dies gesetzlich vorgegeben. Dann gibt es auch keine MBR. Siehe Eingangssatz des § 87 BetrVG.

Ansonsten siehe pirat

Ihre Antwort