Erstellt am 06.10.2009 um 13:01 Uhr von pitsieben
@ Nenyah,
der WV kann selbst entscheiden, ob die Sitzungen des WV öffentlich sind oder nicht. Deshalb können auch die Ersatzmitglieder an den Sitzungen teilnehmen. An der Beschlussfassung dürfen aber nur stimmberechtigte WV-Mitgl. teilnehmen.
(siehe auch Kommentar zum § 1 WO 2001 von Däubler/Kittner/Klebe)
Erstellt am 06.10.2009 um 23:48 Uhr von DerAlteHeini
Nenyah
Da hat deine Kollegin recht. Ersatzmitglieder haben keinerlei Rechte betriebsrätlich Tätig zu werden, solange sie nicht das entsprechende ordentliche Betriebsratsmitglied vertreten.
Da Betriebsratssitzungen nicht öffentlich sind, aber die nicht befugten Ersatzmitglieder teilgenommen haben, dürften alle in diesen Sitzungen gefassten Beschlüsse angreifbar sein.
Probleme könnte es geben, wenn der BR Themen behandelt, bei denen der Datenschutz oder die Geheimhaltungspflicht beachtet werden muss. Hatten auch Ersatzmitglieder an solchen Sitzungen teilgenommen, so dürfte der Datenschutz u. die Geheimhaltungspflicht schon verletzt worden sein. Interessant wird es dann, wenn Betroffene durch die Verletzung des Genannten einen Wirtschaftlichen schaden, oder sonstige Nachteile erleiden.
Da die Ersatzmitglieder, wenn sie kein ordendl. Betriebsratsmitglied vertreten, auch nicht berechtigt sind BR Arbeit in ihrer Arbeitszeit zu leisten, haben sie auch kein Anspruch auf Bezahlung der Sitzungszeiten. Auch sind die Ersatzmitglieder nicht berechtigt aus genannten Gründen dem Arbeitsplatz fernzubleiben.
Erstellt am 10.10.2009 um 12:55 Uhr von ezach
Die beantwortung der Frage interessiert mich auch. Diese war nach der Teilnahme von Ersatzmitgliedern bei Sitzungen des Wahlvorstandes. Der Wahlvorstand ist kein Betriebsratsgremium. Da müssen auch die 'offiziellen' Mitglieder nicht dem BR angehören.
Möchte auch die Frage erweitern bezüglich wann Ersatzmitglieder an Sitzungen des Wahlvorstandes teilnehmen können. Sind das persönliche Vertreter oder rücken diese von einer Liste nach.
Erstellt am 10.10.2009 um 13:06 Uhr von Immie
Muss denn der ArbG diese Ersatzmitglieder von der Arbeit für die Sitzung freistellen?
Wenn sie doch gar niemanden nicht vertreten?
§1 WO Kommentar...
...Die Sitzungen des Wahlvorstandes sind grundsätzlich nicht öffentlich...
Erstellt am 12.10.2009 um 09:56 Uhr von malschauen
Hallo zusammen,
da ist doch wohl was nicht so richtig. Nach §16 Abs. 1 BetrVG heist es:
"... bestellt der Betriebsrat
einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als
Vorsitzenden."
Da steht "Wahlberechtigte" und nicht Betriebsratsmitglied.
Dies wird meist von BR Mitgliedern durchgeführt, da diese sich für diese Arbeit auch freistellen lassen können. Ein "normaler" Arbeitnehmer hat dieses Recht nicht grundsätzlich.
Erstellt am 12.10.2009 um 10:04 Uhr von Immie
@malschauen
Süss...
das Brett auf dem du da gerade unterwegs bist, ist bedenklich schmal.
Aber jetzt ist der Fred ja wieder oben;-)
Erstellt am 12.10.2009 um 11:29 Uhr von malschauen
@Immie
ich denke nicht, dass ich mich da auf nem schmallen Brett befinde ;)
Trotzdem muß ich meinen vorherigen Beitrag korigieren.
Der Wahlvorstand ist doch freigestellt:
§20 BetrVG (3) = Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als
Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des
Arbeitsentgelts.
Erstellt am 12.10.2009 um 12:37 Uhr von Immie
@malschauen
Achnee...
Aber die Frage war:
Dürfen die Ersatzmitglieder bei jeder Sitzung dabei sein.
Erstellt am 12.10.2009 um 14:05 Uhr von malschaun
hmmmm.... hab mir das jetzt nochmal durchgelesen. Da hab ich wohl was falsch verstanden. Ich dachte es geht um Ersatzmitglieder im BR aber es ging um die Ersatzmitglieder im Wahlvorstand. .... wer lesen kann ist klar im Vorteil....
Das sind natürlich ganz ander Voraussetzungen. Da passen meine Antworten ja gar nicht :(
Erstellt am 12.10.2009 um 14:17 Uhr von DonJohnson
@malschaun
*Da passen meine Antworten ja gar nicht :( *
Dann korrigiere sie doch jetzt...