Hallo zusammen,

meine Frage geht hinsichtlich Ersatzmitglieder im Wahlvorstand.
Bei der letzten Wahl haben wir zusätzlich zu den ordentlichen Wahlvorstandsmitglieder immer die Ersatzmitglieder mit eingeladen.
Abgestimmt haben nur die "ordentlichen" (sofern vollständig anwesend)
Hintergrund war Arbeitsverteilung und Information gleichmäßig streuen.
gerne wollen wir es diesmal wieder so machen, doch eine Kollegin meint das sei rechtlich angreifbar?
Könnt Ihr mir dazu bitt weiterhelfen?
Vielen Dank