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Wie weit geht die Verschwiegenheit im BR-Gremium?

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Ernachen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin mir gerade mit der gesetzlichen Lage nicht sicher. Ich bin BR und ein Mitarbeiter kam nun zu mir, da er nicht das Arbeitsvolumen zu viel ist und er den Druck nicht mehr aushält. Der Kollege war nun schon einmal beim BR. Wir haben daraufhin das Gespräch mit dem Abteilungsleiter gesucht. Damals dachten wir, dass es sich gebessert hat. Nun meinte der MA aber, dass er dann weniger aber nur noch "Azubiarbeit" bekommen hätte und Spitzen des Chefs. Kann ich nun zu meinem BRV gehen und sagen, dass es in der Abteilung so nicht mehr geht? Ich möchte den Namen auf keinen Fall nennen!!! Der MA hat gesagt, dass wenn ich seinen Namen nicht raus halte ich nichts machen soll. Hilfe!!! Was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank, Ernachen

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

02.10.2009 um 17:24 Uhr

Der BR könnte sich im Rahmen einer Betriebsbegehung in dieser Abteilung umsehen und -hören. Im Gespräch mit den anderen MA der Abteilung läßt sich herausfinden, ob alle unter diesem Druck stehen (und sich nur nicht trauen, weil sie sehen, was mit dem "Beschwerdeführer" passiert ist) oder ob die Arbeit ungerecht verteilt ist oder ob wirklich nur der eine ein Problem hat. Und natürlich könnt ihr das in allen Abteilungen so machen und müsst nicht mal in dieser bestimmten anfangen. (Gut für die nächste Wahl dürfte die "Vorortpräsens" wohl auch sein ;-) ) Verkauft das Ganze vorab gut beim "großen Chef". Schließlich bringen motivierte MA bessere Leistungen - und wo es da Defizite gibt, findet der BR meist schneller, billiger und realitätsnäher heraus als ein Beauftragter des ArbGeb. Und hinterher sagt ihr dem Chef, wo es überall Verbesserungsbedarf gibt (bestimmt nicht nur bei dem einen MA)

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