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Fehlen eines Azubis - Abmahnung berechtigt?

J
JAVfragen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

ein Azubi im 2 Lj. ist öfters krank, hat Probleme mit seinem Knöchel, könnte also jederzeit wieder umknicken... nachdem Besuch beim Betriebsarzt wurden spezielle Sicherheitsschuhe für den Azubi bestellt. Bis dahin soll er laut Betriebsarzt lieber nicht zur Arbeit kommen da die Gefahr besteht wieder umzuknicken.

Desweiteren fehlt er jeden Dienstag in der Berufsschule, er meldet sich auch nicht im Betrieb ab, er wurde schon des öfteren darauf hingewiesen sich abzumelden.

Dieser Azubi hat komischerweise immer eine Entschuldigung vom Hausarzt. Diese hat er nun eingereicht (unpünktlich)

Nun möchte die Ausbildungsleitung ihm eine Abmahnung verpassen....

Meine Frage: Ist dies berechtigt, denn er ist ja trotz des unpünktlichen Abgeben der Entschuldigungen, entschuldigt.

???

MFG

JAV

6.42405

Community-Antworten (5)

I
isalo

02.10.2009 um 10:10 Uhr

Hallo JAVìs,

in diesem Fall wäre eine Abmahnung berechtigt.

Sicherheitshalber solltest Du Dich beim Betriebsrat erkundigen, ob es bei Euch eine Arbeits- und Betriebsordnung gibt. In dieser Arbeits- und Betriebsordnung wird unter anderem geregelt, wann sich ein Mitarbeiter im Betrieb zu melden hat, wenn er z. B. wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheint.

Ansonsten ist im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Anzeige- und Nachweispflicht dazu folgendes geregelt: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

ISALO

W
Waschbär

02.10.2009 um 10:45 Uhr

@JAVfragen,

Wie viel darf er denn FEHLEn in der Berufschule BIS er NICHt zur Prüfung zu gelassen wird ???? "...fehlt er jeden Dienstag in der Berufsschule," Nee, was soll das ?

M
Mainpower

02.10.2009 um 11:11 Uhr

Hallo, so ein Verhalten kann sogar bei einem Azubi zur Kündigung führen. Auch der Berufsschulbesuch ist Arbeitszeit denn der Lohn läuft ja weiter.

P
pirat

02.10.2009 um 11:20 Uhr

@JAVfragen, richtig @mainpower.. der Besuch der Berufsschule gehört genauso zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, wie das Arbeiten in der Firma. Somit ist ein immer-Dienstag-fehlen kein Kavaliersdelikt.

J
JAVfragen

02.10.2009 um 11:50 Uhr

OK danke für eure Hilfe... ;-)

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