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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflichtenheft bei Dienstplansoftware - Hat jemand Tipps?

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

wir führen demnächst eine Dienstplansoftware für ca. 900 MA in unserem Krankenhaus ein. Hat jemand Tipps für die Erstellung des Pflichtenheftes? Die rechtlichen grundlagen sind uns bekannt. Mir geht es primär um die Erstellung des Pflichtenheftes zur Software. Kann jemand helfen?

Danke im Voraus

7.07809

Community-Antworten (9)

B
Biggy

30.09.2009 um 10:55 Uhr

klinik was ist ein Pflichtenheft, wir haben auch ein Dienstplanprogramm bekommen aber von einem Pflichtheft hab ich noch nichts gehört. Meinst du eine Betriebsvereinbarung in der zum Beispiel steht bis wann der Dienstplan erstellt und fertig sein muss um vom BR überprüft werden zu können oder wer Zugriff zur Software hat u.s.w.

I
Immie

30.09.2009 um 11:17 Uhr

Vergesst was ich sagte... habe mich völlig vergriffen. Sorry:-(

K
klinik

30.09.2009 um 12:08 Uhr

Das Pflichtenheft soll nach meinen Infos, dazu dienen festzulegen welche Gesetze in der Software hinterlegt sind z.B. Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz ect.. Dann sind hinterlegt die Stammdaten wenn z.B. Schnittstellen zwischen der Dienstplansoftware und der gehaltsstelle vorhanden sind über die Bezahlung von zuschlagspflichtigen zeiten.

Die Grundlage der Einführung der Dienstplansoftware ist eine betriebsvereinbarung. Das Pflichtenheft ist Betsandteil dieser.

Ich wollt nur wissen ob irgend jemand, jemanden kennt der solch ein Pflichtenheft schon hat.

P
pirat

30.09.2009 um 13:05 Uhr

@klinik, eventuell könnte Dir dies behilflich sein....ansonsten gilt wie immer Fachleute als Berater für den BR beschliessen.

http://www.verdi-innotec.de/upload/sozialespflichtenheft97.pdf

K
klinik

30.09.2009 um 13:20 Uhr

@pirat,

ist ja nicht schlecht der Link. Ich denke damit ist mir schon sehr geholfen. Danke für den Típp.

R
rainerw

30.09.2009 um 13:51 Uhr

Wer uns bei der Einführung, BV, Pflichtenheft sehr gut geholfen hat ist die Technologieberatungsstelle Hessen. Bei uns gibg es da um SAP und was da alles zu Tage kam, man glaubt es kaum. Ich sage nur sehr empfehlenswert, denn die operieren Deutschlandweit und begleiten ein auch über Monate hinweg.

P
paula

30.09.2009 um 21:56 Uhr

will der AG tatsächlich mit Euch ein Pflichtenheft der BV als Anlage beifügen? Ich kenne die Pflichtenhefte bei uns im Hause. die haben vielleicht eine andere Aufgabe als bei Euch. Denn bei uns ist das Pflichtenheft ein Teil der Ausschreibung für Software und co. Da wird beschrieben was das Teil könne sollte. Das geht an die Anbieter und die beschreiben dann wie sie die Anforderung erfüllen (oder eben nicht) und danach wird über Bewertungsmatrixen dann eine Entscheidung getroffen. Allein das Pflichtenheft für Softwareergonomie hat über 200 Seiten. Die übrigen Anforderungen sind kaum weniger detailliert beschrieben.

K
klinik

01.10.2009 um 09:07 Uhr

@paula,

das wird dann so sein wie Du es beschreibst. Das >Pflichtenheft wird bei uns als Anlage zur BV vorhanden sein. Du hast schon recht, dass es sehr umfangreich sein wird. Daher sammeln wir alles was nur hilfreich sein kann. Hast Du da näheres ;-))?

Danke vorab

P
paula

01.10.2009 um 23:46 Uhr

ein AG der so etwas zu einer BV als Anlage vereinbart sollte auf seinen Geisteszustand untersucht werden....

ich kann Dir unsere Pflichtenhefte nicht geben da es sich dabei wirklich um vertrauliche Papiere handelt die Geschäftsinteressen berühren. Sorry

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