Erstellt am 04.02.2008 um 12:01 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 04.02.2008 um 12:01 Uhr von Werner
Moin caepten,
ob durch das Programm eine Leistungs-Verhaltenskontrolle möglich ist wäre durch euch zu Prüfen.
§87 Abs1. Nr.6
Mitbestimmungsrechte
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
6.Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Ob eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist, hängt nicht von einer entsprechenden Absicht des Arbeitgebers ab. Entscheidend ist vielmehr, ob die technische Einrichtung objektiv und unmittelbar zur Überwachung von Arbeitnehmern geeignet ist. Dabei genügt es auch, wenn aufgrund der Einrichtung unmittelbar Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung solcher Arbeitnehmer gezogen werden können, die nicht die mit der Einrichtung versehenen Maschinen bedienen.
Erstellt am 05.02.2008 um 10:58 Uhr von Ernesto
Ahoi caepten!
Es ist davon auszugehen, dass durch die neue Software auch Arbeitszeiten (Bereitschaftsdienst,Nachtdienst, usw...) erhoben und somit kontrollierbar sind. Also volle Mitbestimmung. Sollte die GF sich nicht auf vernüftige Gespräche einlassen, steht am Ende die Einigungsstelle....
Erstellt am 05.02.2008 um 11:55 Uhr von motherstone
Hai caepten!
Ich kann den Vorigen nur zustimmen! Mitbestimmung unbedingt einfordern.
Gerade beim Dienstplanprogramm habt ihr auch die Auswirkungen auf die Arbeitszeitberechung und Dokumentation mitzukontrollieren und zu regeln.
Bei uns existiert bereits so ein Programm (ohne Mitbestimmung eingeführt) und wir haben jetzt mit den Folgen enorme Probleme.
Erstellt am 05.02.2008 um 12:20 Uhr von pirat
@ caepten
....dei gleiche Meinung vertritt die Gewerkschaftssekretärin...mehr konnte sie euch nicht helfen?
was ist damit?...außer den schon genannten Beiträgen....
Sachverständige hinzuziehen, (§ 80 Abs. 3 BetrVG) TBS des DGB z. B.
http://www.forba.de/beratung/hinzuziehung-sachverstaendiger/index.htm