Hallo zusammen, die Geschäftsführung hat/will bei uns eine neue Software einführen, die zur Planung des Personals im Rettungsdienst dient. Wie verhält es sich dort, wir meinen als BR,das die Einführung eines solchen Programms der MB der BR unterliegt, dei gleiche Meinung vertritt die Gewerkschaftssekretärin. Der AG streitet dieses ab! Wie ist es mit der MB und nach welchem § im BetrVG ist dies geregelt? Vielen dank schpon mal.