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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brauchen Tipps für eine BV für ein neues 4-Schicht-System

H
haraldjunke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, wir stehen in unserer Firma vor einem Problem und hoffe ihr könnt mir mal ein paar Tipps geben. Bei uns sollen in nächster Zeit in einem 4-Schicht System gearbeitet werden(immer 7 Tage ffssnnn, dann 2 Tage frei etc.) Unser Argument das dieses Schicht-System nicht nur Familien feindlich und für Körper und Seele doch eine große Belastung ist, interessiert unseren AG nicht wirklich. Wir als BR wollen demnächst eine BV erarbeiten und würden gerne mal wissen wie das in anderen Firmen gehandhabt wird(z.B Prämie,zusätzliche Freizeit etc.).Auf was sollten wir besonders achten?Bin auch schon im www. Am suchen nach irgendwelchen Statistiken wie sich die Belastungen einer 4-fach-Schicht auf Arbeitnehmer negativ auswirken. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben und möchte mich schon mal für jede hilfreiche Antwort bedanken.

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Community-Antworten (4)

W
Werner

10.03.2010 um 07:28 Uhr

Moin Harry, ihr solltet euch externe Unterstützung (zB. die TBS) dazu holen.

K
Kölner

10.03.2010 um 08:05 Uhr

Dieses Schichtsystem ist doch sehr ergonomisch...?

P
pitsieben

10.03.2010 um 09:43 Uhr

@ haraldjunke, laut § 6 Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Google mal mit diesen Stichworten im Internet, dort gibt es viele gute Beispiele. Eine BV über Schichtarbeit ist erzwingbar und kann bis zur Einigungsstellen führen, wenn der AG nicht einlenkt.

A
azrael

10.03.2010 um 13:59 Uhr

kurzer zwichenruf..

mit einem 7-2 system wird es schwer, die anzahl der wochenarbeitstage übers jahr einzuhalten. lasst euch nicht übervorteilen und achtet darauf, (auch wenn es nirgenswo wirklich steht, weil der gesetzgeber es vorausgesetzt hat) dass eine 5-tage arbeitswoche die regel ist.

ach ja.. und trennt euch von dem gedanken, dass ihr argumente dagegen bringen müsst. der arbeitgeber brauch nämlich eure zustimmung zur dienstplangestaltung. ihr müsst also nur nein sagen.

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