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Betriebsversammlung Einladung Gewerkschaft - Muss darüber ein Beschluss gefasst werden?

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Spencer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein dreier Betriebsrat und planen unsere nächste Betriebsversammlung. Nun möchte ein Betriebsratsmitglied die Gewerkschaft mit einladen. Muss darüber ein Beschluss gefasst werden oder kann dieses eine Mitglied aus dem Betriebsrat einfach sagen wir laden die Gewerkschaft mit ein? Die anderen beiden Betriebsratsmitglieder sind nicht gewerkschaftlich organisiert. Es wurde schon einmal zu einer geplanten Versammlung bei der Gewerkschaft aufgerufen jedoch ist dort niemand hingegangen bzw. ist das Interesse der Arbeitnehmer nicht stark genug. Da ich mich als Vertretung der AN sehe würde ich ganz gern die Meinung der AN zu dieser Einladung mit einbeziehen.

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Community-Antworten (5)

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rolfo

29.09.2009 um 11:29 Uhr

Ihr seid lt. BetrVG verpflichtet die Gewerkschaft zur Betriebsversammlung einzuladen

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Immie

29.09.2009 um 11:31 Uhr

§46 BetrVG ...kraft eigenem Rechts...

S
Spencer

29.09.2009 um 12:11 Uhr

Was bedeutet die Formulierung im Betrieb vertetene Gewerkschaft. Ab wann ist eine Gewerkschaft im Betrieb verteten.

I
Immie

29.09.2009 um 12:17 Uhr

So bald sie ein Mitglied hat.

S
Spencer

29.09.2009 um 12:21 Uhr

Alles klaro dann wissen wir bescheid und machen alles richtig. Danke.

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