AG Umwandlung in GmbH - was geschieht dann mit den einzelnen BR Gremien vor Ort?
Hallo , könnten bald folgendes problem haben !! Die GL hat vor einige teile unserer AG in GmbH umzuwandeln ! Das bedeutet also auch das sich für einige Kollegen dadurch auch der TV zwangsläufig ändern wird !!Denke in unserem betrieb sind es so etwa 150 nach altem TV und etwa 300 nach neuem ! Welche einwände gibt es denn von Eurer seite , und was muß also beachtet oder besonder erfüllt werden ??
Im kompletten TV sind so ca 1600 AN , davon würden etwa 1000 einen anderen TV bekommen !
und was geschieht dann mit den einzelnen BR Gremien vor Ort , werden diese geteilt ??
Community-Antworten (2)
29.09.2009 um 13:54 Uhr
ich würde als BR erstmal die hinzuziehung eins sachverständigen (anwalts) nach §80 BetrVG beschließen, mit vorsorgebeschluß, die nötige zustimmung des AG evtl. dazu vom arbeitsgericht ersetzen zu lassen, um die sachlage nach allen richtungen abzuklären (z.b.evtl. betriebsänderung nach 111 betrVG)
29.09.2009 um 14:02 Uhr
Wobei mir noch nicht ersichtlich ist weshalb sich dann automatisch der TV ändern soll. Ist hier nicht zu erkennen.
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