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SBV-Arbeit in zuschlagspfl. Zeiten - mein Personalchef möchte mir untersagen, in den zuschlagspflichtigen Zeiten, also auch in der Nachtschicht SBV - Tätigkeit wahrzunehmen?

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sarmale
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, mein Personalchef möchte mir untersagen, in den zuschlagspflichtigen Zeiten, also auch in der Nachtschicht SBV - Tätigkeit wahrzunehmen. Also ab 20.00 h nicht mehr. Das gefällt mir nicht, denn auch nachts kann ein schwerbehinderter Kollege mal ein Problem haben, oder ich muss angefallene Schreibtischarbeit erledigen. Ist das Behinderung der SBV-Arbeit? Auf was kann ich mich berufen?

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Community-Antworten (2)

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Immie

29.09.2009 um 10:39 Uhr

Wie sieht denn dein Schichtmodell aus? Wenn ein Kollege ein Problem hat, kann er das natürlich auch Nachts mit dir klären. Warum du ausgerechnet Nachts deinen Schreibtisch aufräumen musst...

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sarmale

30.09.2009 um 02:32 Uhr

Wir arbeiten im 7 Tage Turn, Früh - Spät - Nacht. Da kommt es durchaus vor, dass ich mal 14 Tage tagsüber nicht im Betrieb bin, also muss ich die Arbeit des nachts erledigen, wie auch Mails beantworten, und schwerbehinderte Kollegen arbeiten auch rund um die Uhr, knapp 40 an der Zahl. Ich soll aber die Leute nach 20.0oh nicht mehr betreuen dürfen. Das kanns doch nicht sein. Kennt sich jemand besser als ich im SGB 9 aus?

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