Erstellt am 28.09.2009 um 12:23 Uhr von pitsieben
@ bienchenchen,
wurde der BA vom BR zur Erledigung von BR-Aufgaben (bei einem 13er BR müssen 7 mit Ja stimmen, ohne Rücksicht auf die insgesamt anwesenden BRMtgl.) ermächtigt?
Erstellt am 28.09.2009 um 12:43 Uhr von PTNetty
@all
Müsste es denn nicht trotzdem eine reguläre Einladung an ALL BRMs geben, damit eine BRSitzung draus wird?
Tja wenn dann einige rechtlich verhindert sind und andere unentschuldigt fehlen und die Ersatzmitglieder (für die rechtlich verhinderten!) auch verhindert sind ... könnte dann eine Sitzung stattfinden, beendet sein und die BASitzung schließt sich an.
Allerdings sollten immer noch genügend BRMs zur BRSitzung kommen, dass der Betriebsrat beschlussfähig ist!
Ist nur ein Konstrukt.
Wenn die Sitzung nur so kurz ist und nichts brennt, verschiebt doch bis mehr zu tun ist. Ansonsten kann ich nicht verstehen dass die BRMs nicht kommen wollen, wenn es doch wichtig ist.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 28.09.2009 um 12:48 Uhr von rainerw
Hier stellt sich auch die Frage wer empfindet was als unnütz. Selbst bei nur einen Thema kann eine Sitzung auch lange dauer. Und gerade bei einer Grösse von 13 BRM´s kann man schon ausgibig und in Ruhe diskutieren. Warum unter Druck setzen, geht diese Zwei Themen doch in Ruhe durch. Oder höre ich hier hinterschwellig das doch wenig Personal da ist und der produktive Bereich darunter leidet.? Das wäre nicht euer Bier sondern das des AG.
Grundsätzlich ist es aber möglich den BA selbständig arbeiten zu lassen; insofern dies vom Gremium abgesegnet ist.
Erstellt am 28.09.2009 um 13:41 Uhr von bienchenchen
@all: Erstmal danke für die Antworten.
Und ja, wir haben einen Beschluss gefasst, dass der BA eigentständig Anträge bearbeiten kann.
bienchenchen
Erstellt am 28.09.2009 um 13:46 Uhr von Immie
@bienchenchen
Dieser Beschluss ist hoffentlich schon etwas älter:-)
Erstellt am 28.09.2009 um 14:11 Uhr von bienchenchen
@Immie: Ja ist er, der besteht schon zwei Jahre.
Erstellt am 28.09.2009 um 14:15 Uhr von rainerw
Aber hoffentlich keine Einstellungen oder Kündigungen, denn das darf nur der gesamt BR:
Erstellt am 28.09.2009 um 14:39 Uhr von bienchenchen
Haben in der Geschäftsordnung:
"Der Betriebsrat kann durch schriftlichen Beschluss Ausschüsse oder einzelnen Betriebsratsmitgliedern bestimmte Einzelaufgaben übertragen."
Dazu zählen auch Kündigungen, außer fristlose Kündigungen. Die macht der gesamte BR.
Erstellt am 28.09.2009 um 14:53 Uhr von DonJohnson
Ihr habt nen 13er Gremium und habt nur 2 Punkte für ne TO? Das muß ein super Chef und traumhafter Betrieb sein, wenn es keine Arbeit gibt...
Erstellt am 29.09.2009 um 08:37 Uhr von bienchenchen
@DonJohnson:
Die Personalleiterin ist im Urlaub ;) --> heißt aber auch nicht, dass es gleich gar keine Arbeit gibt. Ich geh mal davon aus, dass Du selbst weist, was es für einen BR immer zu tun gibt, auch außerhalb der Sitzungen.
Erstellt am 29.09.2009 um 08:47 Uhr von DonJohnson
@bienchenchen
Ja und genau deshalb verstehe ich nciht, dass ihr nur 2 TOP habt... Es kommt mir so vor, als wenn ausschließlich der BRA und auch andere Ausschüsse ihre Arbeit machen. Grüppchenbildung im Gremium, und dann jeder Ausschuß seiner Kompetenzen nach alleine entscheidet...
Ob das "im Sinne des Erfinders" ist...???
Erstellt am 29.09.2009 um 09:04 Uhr von Immie
Wie kann man sich als BR so die Butter vom Brot nehmen lassen?
Erstellt am 29.09.2009 um 09:11 Uhr von DonJohnson
Immie
Naja, vielleicht irre ich mich ja auch...
Erstellt am 29.09.2009 um 09:15 Uhr von Immie
DJ
ich fürchte nicht. Wenn der BA sogar Kündigungen alleine bearbeitet, möchte ich nicht wissen, was der sonst noch alles "regelt".
Darum wahrscheinlich auch nur die 2 TOP.
Ich würde als BRM schon alleine auf die BR Sitzung bestehen, damit der BA erzählen kann, was er in der Zwischenzeit so alles verbrochen hat:-(
Erstellt am 29.09.2009 um 09:21 Uhr von DonJohnson
Immie
Was dann ja den Vorteil hat, dass es bald dann gar keine BR Sitzungen mehr gibt... Das ist doch praktisch, dann muß man nciht immer da rum sitzen und das Gerede anhören. :-(((