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Frage zu Beleidigungen und Mobbing // §75 BetrVG

B
Björn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin ein BR-Mitglied in einem Unternehmen mit ca. 400 Mitarbeitern. Frage: Ist die Äusserung "dann müssen Sie auch mal was arbeiten" eines disziplinarischen Vorgesetzten der nicht direkter Vorgesetzter eines Arbeitnehmers ist schon als Mobbing oder Beleidigung anzusehen.

Betrifft dies schon "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" im §75 BetrVG??

Vielen Dank für Eure Hilfe

7.883011

Community-Antworten (11)

P
pitsieben

25.09.2009 um 11:37 Uhr

@Björn, in welchem Zusammenhang wurde diese Bemerkung gesagt vom Vorgesetzten?

I
Immie

25.09.2009 um 11:44 Uhr

Ich denke auch, du solltest das genauer erklären. Ansonsten drängt sich eventuell die Frage auf: Darf man AN jetzt nicht mal mehr auffordern ihre Arbeit zu erledigen?

M
McDeere

25.09.2009 um 12:10 Uhr

Mobbing ist sowieso ein schwieriges Thema, mit dem man vor Gerichten ganz schlechte Chancen hat. Was ist Mobbing und was nicht, eine Definition dafür gibt es nicht.

Es ist zu empfehlen, daß der betroffene Mitarbeiter eine Beschwerde nach §§ 84, 85 BetrVG gegenüber Euch (dem BR) macht, wenn er sich durch diese Äußerung benachteiligt, beeintzrächtigt oder ungerecht behandelt fühlt. Auf diese Beschwerde hin, könnt ihr der Sache nachgehen, und wenn was dran ist, der Vorgesetzte öfters oder erneut mit solchen Bemerkungen auffällig war, Euch an die GL wenden, mit der Aufforderung der Vorgesetzte möge dies unterlassen. Das kann bis zu einer Einigungsstelle führen.

B
Bjoern

25.09.2009 um 12:20 Uhr

@pitsieben

Der Hintergrund war, dass die Abteilung derzeit in Arbeit schwimmt und eine Aushilfe die derzeit der Abteilung zuarbeit für eine Telefonbereitschaft abgezogen werden sollte. Woraufhin der Mitarbeiter anmerkte dass hierdruch wieder Arbeit liegenbleiben würde.

M
McDeere

25.09.2009 um 12:36 Uhr

Vielleicht kann man die Unangemessenheit der Bermerkung damit begründen, daß ein erhebliches Organisationsverschulden des Vorgesetzten/GL vorliegt. Eine Überlastung der AN in der Abteilung gegeben ist und aus diesem Grunde die Bemerkung des Vorgesetzten einen beleidigenden Charakter hat.

L
langsamer

25.09.2009 um 15:54 Uhr

Mobbing ist es sicher nicht. ein einmaliger Vorgang ist niemals Mobbing.

Beleidigung: könnte es im Extremfall vielleicht sein. Aber welcher Tonfall? Wer war dabei? Was hat der AN ganz genau vorher gesagt? Hat er vielleicht sogar provoziert? Wie redet man sonst in der Firma miteinander? etc. Außerdem wie wollt ihr als BR darauf reagieren? Beschwerde des AN?

R
rainerw

25.09.2009 um 16:26 Uhr

Villeicht sollte man dann als BR erst mal prüfen ob bei dem Abziehen der Aushilfe (je na AV Vertragslage) nicht eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vorliegt ganz zu schweigen davon das der BR auch von einer Umorganisatio zu unterrichten ist. So kann man die Angelegenheit im Keim ersticken und diesr Person die unpfleglich geworden ist für die Zukunft den Wind aus den Segeln nehmen.

D
DonJohnson

25.09.2009 um 16:33 Uhr

rainerw Hilf mal nem Dummen auf die Sprünge... Was hat eine Versetzung als solches mit dem AV zu tun? Kann ein AV das MBR des Gremiums bei einer Versetzung beschneiden oder ausschließen?

R
rainerw

25.09.2009 um 16:48 Uhr

@DJ Dann muß ich ja schweigen, denn Dumme sehe ich hier keinegrins Die "Versetzung" hier betraf ja eine Aushilfe. Von hier aus lässt sich ja schlecht beurteilen wie ihr AV aussieht. In der Regel ist es aber so das man nach einer Bewertungsgruppe Eingruppiert wird. Im Entgeldrahmentarif finden wir dann so ws wie eine Beschreibung welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen um so eingruppiert zu werden. Da wir aber nicht wissen was für eine Aushilfe dies ist, kann es ja auch ganz einfachsein das sie nur eine kurze Arbeitsplatzbeschreibung bekommen hat oder aber auch überhaupt keine. Hoffe Dich aufgeklärt zu haben, ansonsten fangen wir noch mal bei den Bienchen und Blümchen an. grins

B
Bjoern

25.09.2009 um 17:06 Uhr

Erstmal vielen Dank für eure Info's / Gedanken. Ich werde mit dem Kollegen nochmal reden, was den genauen Wortlaut angeht was er gesagt hat. Und ob dies öfters passiert. Danach werde ich mit den BR-Kollegen nochmal drüber reden.

Euch ein schönes Wochenende Grüße

I
Immie

25.09.2009 um 19:18 Uhr

Wenn die Aushilfe mal eben einen Tag woanders aushelfen soll....oder auch etwas länger... ob es dann eine Versetzung wäre? Vielleicht schwimmt ja nicht nur diese Abteilung in Arbeit. Vielleicht sind ja alle im Moment ein wenig gestresst. Vielleicht entstand dadurch ja diese Bemerkung. Vielleicht sollte man erst noch einmal genauer nachfragen, bevor man hier versucht etwas zu konstruieren und dabei vergisst... das auch so mancher "Vorgesetzter" "Vorgesetzte" hat und ein AN wie alle anderen ist.

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