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Extra Betriebsrat für die Auszubildenden?

M
Michis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich weiß nicht ob ich bei Ihnen richtig bin, aber ich habe mal ne Frage.   Ich arbeite in einem Unternehmen was etwas produziert ( ind er Produktion knapp 3000 Mitarbeiter) und gleichzeitig Filialen (ca 1500 Mitarbeiter) hat, wo es die Sachen verkauft. Ich arbeite als Filialleiteranwärter dort ( bin dort also in einer Ausbildung). Nun bin ich zum Jahresende betriebsbeding fristgerecht gekündigt worden. Nun wollte ich mich bei unserem Firmenbetriebsrat erkundigen, was ich machen könne. Dort teilte man mir mit, das die Ausbildungsabteilung (ca. 200 Auszubildenen) einen eigenen Betriebsrat haben könnten und sie nicht für mich zuständig sind.   Gibt es sowas?? Ist das richtig?   Vielen Dank für Eure Mühe und Hilfe.   Michis

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Community-Antworten (7)

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DonJohnson

24.09.2009 um 17:00 Uhr

Nur wenn es ein eigenständiger Ausbildungsbetrieb ist

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DeWalt

24.09.2009 um 17:09 Uhr

...Ich arbeite als Filialleiteranwärter dort ( bin dort also in einer Ausbildung)....

Ist das eine Ausbildung im Sinne des BBiG?

M
Michis

24.09.2009 um 17:55 Uhr

Es ist keine Ausbildung, wo ich eine Prüfung vor der IHK mache. Es ist eher sowas wie ein Trainee. ich bin auch schon 36, falle also nicht mehr unter Jugendausbildung

N
nicoline

24.09.2009 um 20:30 Uhr

Michis gibt es einen Arbeitsvertrag?

M
michis

25.09.2009 um 11:18 Uhr

Ja es gibt einen ganz normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag

N
nicoline

26.09.2009 um 00:23 Uhr

Und Du wirst innerbetrieblich mit einem betrieblichen Schulungsprogramm auf den Filialleiterposten vorbereitet?

M
Michis

26.09.2009 um 18:47 Uhr

Es ist eine betriebliche Ausbildung, wo ich erst in Filialen lerne, um dann eigene Filialen zu leiten. Es finden auch betriebliche Schulungen statt. Es gibt aber keine Prüfung. Die Firma entscheidet wann man soweit ist eine Filiale zu leiten

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