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Verjährungsfristen vertraglicher Zusatzleistungen?

W
Waldi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Wissende ! Wir haben in unserem MTV stehen : Zuschusszahlung bei Arbeitsunfall. Über die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährenden Leistungen hinaus hat der AN bei AU, die auf einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen ist, Anspruch auf eine Zuschusszahlung ab der 7. Kalenderwoche, und zwar : nach einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren bis zum Ende der 8. KW, bei Betriebszugehörigkeit von 5 J. bis zum Ende der 10. KW in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Krankengeld und 90% des Nettoverdienstes. Nun, der Unfall ist schon 9 Monate her und der Kollege ist schon seit April wieder am arbeiten .Haben diesen Vorfall der PA gemeldet mit der Antwort : Die Ansprüche sind nach 3 Monaten verjährt. Ist das so Richtig ? Haben wir im Nachhinein keine Möglichkeit die Ansprüche geltend zu machen ? Danke vielmals für Auskünfte !

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

24.09.2009 um 10:12 Uhr

Waldi, lass dir von der PA zeigen, wo Du das nachlesen kannst.

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Werner

24.09.2009 um 10:35 Uhr

Moin Waldi, schau mal in euren MTV nach "Verfall- oder Ausschlußfristen". Ist in den meisten TV´s geregelt.

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rolfo

24.09.2009 um 10:48 Uhr

@ Waldi Bevor du dich in zuviel Arbeit deswegen stürzt rechne erst mal nach ob es überhaupt Zuzahlungen gibt. Bei Arbeitsunfall wird sowieso erhöhtes Krankentagegeld bezahlt. Dann musst du das Bruttokrankengeld zugrunde legen und die Differenz zu 90 % des Nettolohns berechnen. Krankengeld wird ja auch für 30 Tage im Monat bezahlt. Kommt meist nichts dabei raus.

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