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Festanstellung einklagen - Voraussetzungen?

E
Erdinger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen ! Irgendwie ist es uns nicht möglich den Betriebsrat um Hilfe zu bitten. Darum erhoffen wir Hilfe hier in diesem Forum: Wir drei arbeiten seit 5 bis 10 Jahren als "Bedarfsbeschäftigte" in einem großen Medienunternehmen mit rund 600 Beschäftigten, mit einer unterschiedlichen Zahl von Arbeitstagen monatlich, meist aber zwischen 14 und 22, je nach Bedarf eben. Wir überlegen gerade, eine Festanstellung einzuklagen, da der Bedarf ja wirklich gegeben ist und wir ebenso wie die Festen von den Zusatzleistungen, Vergütungen, Sonderprämien, Schulungen, Gehaltserhöhungen etc. profitieren wollen. Welche Fristen gelten hier und welcher Zeitraum wird ggf vom Gericht als "Richtwert genommen? Generell die Frage: Welche Voraussetzungen müssen denn gegeben sein um eine Festanstellung einklagen zu können ? Danke für Euere Hilfe. Erdinger

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Community-Antworten (5)

E
Erdinger

10.02.2009 um 14:14 Uhr

2x unbefristet, 1x befristet, Arbeit auf Abruf ist vereinbart. Aber wir sind ebenso wie ein Festangestellter (fast) täglich hier in einer Produktion und werden auch über Lohnsteuerkarte und Monatslohnsteuertabelle abgerechnet. Also kommen wir dem Betrieb auch nicht wirklich teuerer

K
Kölner

10.02.2009 um 14:19 Uhr

@Erdinger Keine Lust den alten Fred zu lesen vom 16.01.09? Da ist dann das Urteil - auch hinsichtlich Deiner avisierten Festeinstellung - zu finden.

E
Erdinger

10.02.2009 um 14:28 Uhr

Doch, aber ich hab das Urteil nirgens gefunden. Kansnt Du mir sagen, wo ich eine Kopie herbekomm und das einsehen kann ?

E
Erdinger

11.02.2009 um 09:14 Uhr

ah ja ...... cool ... besten Dank !!!

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