Tochter Geschäftsführer (Firmeninhaber) - zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?
Ich habe eine Frage darf die Tochter des Geschäftsführes(Firmenbesitzer) ,die im Betrieb keine leitende Position hat ,sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?
Community-Antworten (29)
23.09.2009 um 13:55 Uhr
Hallo, Wenn sie keine leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes ist, und wenn sie lange genug in der Firma arbeitet, dann ja!
23.09.2009 um 14:14 Uhr
Das heisst das im Prinzip die Tochter ,die sich auch als Chefin gibt (obwohl sie nur Angestellt ist ),den Vater voll und ganz im Betriebsrat unterstützen kann. Tolle Regel
23.09.2009 um 14:18 Uhr
Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind nur Arbeitnehmer/innen im Sinne des BetrVG. Nicht wahlberechtigt: Leitende Angestelltebesitzen eine selbstständige Einstellungs-und Entlassungsbefugnis für eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern; haben eine nicht unbedeutende Generalvollmacht oder Prokura; haben wichtige Aufgaben für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens/Betriebs. Mögliche Hilfskriterien: Zuordnung bei letzter Wahl, Jahresarbeitsentgelt, Zugehörigkeit zu einer typischen Leitungsebene. Besondere PersonengruppenOrganmitglieder von juristischen Personen (GmbH-Geschäftsführer); vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft; Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades des Arbeitgebers bei häuslicher Gemeinschaft.
23.09.2009 um 14:20 Uhr
Danke . Das hört sich gut an . Also darf die Tochter sich nicht aufstellen lassen.
23.09.2009 um 14:23 Uhr
@karlh, wäre aber auf das "bei häuslicher Gemeinschaft" zu achten... Nachzulesen übrigens im: § 7 BetrVG, V. Nicht wahlberechtigte Beschäftigte (Kommentierungen)
23.09.2009 um 14:29 Uhr
Das sieht dann wieder schlecht aus.
23.09.2009 um 14:35 Uhr
Für mich würde die Töchter des Chefs Verwandte ersten Grades heissen.
23.09.2009 um 14:44 Uhr
Es steht aber leider dort. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
Tochter lebt aber nicht in häuslicher Gemeinschaft.
23.09.2009 um 14:49 Uhr
Nun, die AN wählen den BR, den sie verdienen...
Wenn AN so dumm sind und die Tochter des AG in eine AN Vertretung wählen, dann ist denen echt nciht mehr zu helfen und haben das auch verdient - sorry!!!
23.09.2009 um 14:51 Uhr
Problem ist es stellen sich traditionell nie Frauen auf . Dann reicht ja schon eine Stimme.
23.09.2009 um 14:56 Uhr
@karlh dann versucht wenigstens eine andere Frau zur Kandidatur zu bewegen
23.09.2009 um 15:08 Uhr
karlh
-Problem ist es stellen sich traditionell nie Frauen auf . Dann reicht ja schon eine Stimme.-
Nicht unbedingt. Es heißt ja mindestens im zahlenmäßigen Verhältnis. Das wird nach dem Höchstzahlensystem errechnet. Wenn, wie bei uns, sehr wenig Frauen arbeiten entfallen auch gar keine Sitze. Wir waren bei der Wahl ca. 250 MA (also 9ner BR) und davon nur ca. 20 Frauen.
Wenn dir das Höchstzahlensystem ein Begriff ist, stellst du fest, dass 250/9 immer noch mehr ist als 20/1
23.09.2009 um 15:13 Uhr
...Wenn, wie bei uns, sehr wenig Frauen arbeiten entfallen auch gar keine Sitze...
Jetzt bin ich baff!
23.09.2009 um 15:23 Uhr
@Immie ich auch!!
23.09.2009 um 15:28 Uhr
Vielleicht haben die ja dann Stehplätze.
Aber nu mal ehrlich. Kann ein geschickt agierender BR das nicht auch zu nutzen machen, wenn die Tochtr eines Geschäftsführers im BR sitzt?!
23.09.2009 um 15:28 Uhr
@ Immie
Warum???
Ich meine Mindestsitze die auf jeden Fall mit dem Minderheitengeschlecht besetzt werden müssen. Wenn nach der Berechnung nach d'Hondt keine Mindestsitze entfallen, entscheiden allein die Stimmen der Wähler.
Beispiel: 9ner BR. Eine Liste. Mehrheitswahl. 10 Kanditaten. 9 Männer eine Frau. Kein Minderheitensitz nach d'Hondt. Die Frau hat die wenigsten Stimmen, also keine Frau im BR.
Gleiches Beispiel mit 1 Minderheitensitz. Die Frau zieht trotz der wenigsten Stimmen in den BR.
23.09.2009 um 15:51 Uhr
Minderheit ist Minderheit... Ob nu eine Liste oder zehn... Erklär mir bitte was du hier erklären willst?!? Da drängt sich jetzt der Verdacht auf, das bei euch "ein" falscher Mann im BR sitzt.
23.09.2009 um 16:07 Uhr
@ DeWalt Bei der Berechnung nach Hondt wird lediglich die Mindestanzahl der Minderheit berechnet. Das hat mit Stimmen gar ncihts zu tun.
Schaust du hier: http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html
23.09.2009 um 16:37 Uhr
Da sieht man mal wieder wie wichtig Schulungen doch sein können. Die bringen dann aber auch nur etwas wenn man nachfragt, ob man es auch richtig verstanden hat und wenn man nicht einfach was hinein interpretiert. Ist aber auch Interessant wenn, wie bei DeWalt, antworten gegeben werden und sich raus stellt das da was gwaltig schief gelaufen ist dei den selber.
23.09.2009 um 16:38 Uhr
Laut Wahlrechner hat DeWalt recht. 250 tatsächlich im Betrieb beschäftigten gesamt, davon 20 Frauen, was sagt der Wahlrechner:
"Das Geschlecht in der Minderheit (Frauen) muss nicht mit einem Sitz im BR vertreten sein."
Muss ich ehrlich zugeben, hab ich gar nicht gewusst. Man lernt halt nie aus ;)
23.09.2009 um 16:57 Uhr
@HHHHHF Aber DeWalt ist von der falschen Anzahl der Männer ausgegangen...
23.09.2009 um 17:16 Uhr
Ich bin verwirrt...sitze hier ohne Bücher...
23.09.2009 um 17:18 Uhr
@all
Aha. Danke Don. Recht hat er. Ich habe geschrieben 250/9 ist mehr als 20/1.
Richtig muss es heißen 230/9 ist mehr als 20/1. :-)) Der Rest meiner Meinung ist aber genau so, wie ich es geschrieben habe.
23.09.2009 um 17:22 Uhr
Lass sie doch,ich denke wenn sie gen ihren Vater ran muß,wird sie das Amt schnell niederlegen,wenn sie aber spaß dran hat gegen den Vater zu streiten habt ihr eine gute Kollegin im Boot(Ist zwar unglaublich,aber alles gibts).
23.09.2009 um 17:26 Uhr
@ Troisdorfer
Auf das schmale Brett würde ich mich nicht stellen.
23.09.2009 um 17:26 Uhr
Immie Gehe doch mal auf den Link, den ich hier reingeschrieben habe... Ist vom DGB... Es ist in der Tat ein Rechenbeispiel...
23.09.2009 um 18:28 Uhr
karlh wenn sie denn nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, würde ich nach dieser Aussage
*die sich auch als Chefin gibt *
doch mal wissen wollen, wie sich das bemerkbar macht.
Im übrigen habe ich dieses hier noch gefunden:
Unter häuslicher Gemeinschaft ist dasselbe zu verstehen wie in § 1619 BGB unter dem Begriff Hausstand (Richardi, a. a. O.; GK-Raab, Rn. 88; GL, Rn. 22), so dass der Betreffende im Hausstand des AG seinen Lebensmittelpunkt haben muss. Dies ist regelmäßig der Fall bei gemeinschaftlicher Lebensweise (Wohnen, Schlafen, Kochen; vgl. Fitting, Rn. 304), kann aber auch dann noch der Fall sein, wenn der Verwandte nicht im Hause des AG wohnt (Richardi, a. a. O.)
23.09.2009 um 18:31 Uhr
@DeWalt " Auf das schmale Brett würde ich mich nicht stellen" hängt doch mit davon ab wie die Tochter des Chef aussieht grins Kollege ridgeback würde sie sicher gleich wieder wegheiraten.
23.09.2009 um 23:34 Uhr
Jetzt habe ich es verstanden... je kleiner die Minderheit, desto weniger muss sie vertreten werden... Das macht doch Sinn!
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