Erstellt am 23.09.2009 um 11:55 Uhr von Fuxxx
Hallo,
Wenn sie keine leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes ist, und wenn sie lange genug in der Firma arbeitet, dann ja!
Erstellt am 23.09.2009 um 12:14 Uhr von karlh
Das heisst das im Prinzip die Tochter ,die sich auch als Chefin gibt (obwohl sie nur Angestellt ist ),den Vater voll und ganz im Betriebsrat unterstützen kann.
Tolle Regel
Erstellt am 23.09.2009 um 12:18 Uhr von Rotimker
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nur Arbeitnehmer/innen im Sinne des BetrVG.
Nicht wahlberechtigt:
Leitende Angestelltebesitzen eine selbstständige Einstellungs-und Entlassungsbefugnis für eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern; haben eine nicht unbedeutende Generalvollmacht oder Prokura; haben wichtige Aufgaben für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens/Betriebs. Mögliche Hilfskriterien: Zuordnung bei letzter Wahl, Jahresarbeitsentgelt, Zugehörigkeit zu einer typischen Leitungsebene.
Besondere PersonengruppenOrganmitglieder von juristischen Personen (GmbH-Geschäftsführer); vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft; Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades des Arbeitgebers bei häuslicher Gemeinschaft.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:20 Uhr von karlh
Danke . Das hört sich gut an .
Also darf die Tochter sich nicht aufstellen lassen.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:23 Uhr von monalisa
@karlh,
wäre aber auf das "bei häuslicher Gemeinschaft" zu achten...
Nachzulesen übrigens im:
§ 7 BetrVG, V. Nicht wahlberechtigte Beschäftigte (Kommentierungen)
Erstellt am 23.09.2009 um 12:29 Uhr von karlh
Das sieht dann wieder schlecht aus.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:35 Uhr von Rotimker
Für mich würde die Töchter des Chefs Verwandte ersten Grades heissen.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:44 Uhr von karlh
Es steht aber leider dort.
der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in
häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
Tochter lebt aber nicht in häuslicher Gemeinschaft.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:49 Uhr von DonJohnson
Nun, die AN wählen den BR, den sie verdienen...
Wenn AN so dumm sind und die Tochter des AG in eine AN Vertretung wählen, dann ist denen echt nciht mehr zu helfen und haben das auch verdient - sorry!!!
Erstellt am 23.09.2009 um 12:51 Uhr von karlh
Problem ist es stellen sich traditionell nie Frauen auf .
Dann reicht ja schon eine Stimme.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:56 Uhr von BRHexe
@karlh
dann versucht wenigstens eine andere Frau zur Kandidatur zu bewegen
Erstellt am 23.09.2009 um 13:08 Uhr von DeWalt
karlh
-Problem ist es stellen sich traditionell nie Frauen auf .
Dann reicht ja schon eine Stimme.-
Nicht unbedingt. Es heißt ja mindestens im zahlenmäßigen Verhältnis. Das wird nach dem Höchstzahlensystem errechnet. Wenn, wie bei uns, sehr wenig Frauen arbeiten entfallen auch gar keine Sitze. Wir waren bei der Wahl ca. 250 MA (also 9ner BR) und davon nur ca. 20 Frauen.
Wenn dir das Höchstzahlensystem ein Begriff ist, stellst du fest, dass 250/9 immer noch mehr ist als 20/1
Erstellt am 23.09.2009 um 13:13 Uhr von Immie
...Wenn, wie bei uns, sehr wenig Frauen arbeiten entfallen auch gar keine Sitze...
Jetzt bin ich baff!
Erstellt am 23.09.2009 um 13:23 Uhr von BRHexe
Erstellt am 23.09.2009 um 13:28 Uhr von rainerw
Vielleicht haben die ja dann Stehplätze.
Aber nu mal ehrlich. Kann ein geschickt agierender BR das nicht auch zu nutzen machen, wenn die Tochtr eines Geschäftsführers im BR sitzt?!
Erstellt am 23.09.2009 um 13:28 Uhr von DeWalt
@ Immie
Warum???
Ich meine Mindestsitze die auf jeden Fall mit dem Minderheitengeschlecht besetzt werden müssen. Wenn nach der Berechnung nach d'Hondt keine Mindestsitze entfallen, entscheiden allein die Stimmen der Wähler.
Beispiel:
9ner BR. Eine Liste. Mehrheitswahl. 10 Kanditaten. 9 Männer eine Frau. Kein Minderheitensitz nach d'Hondt. Die Frau hat die wenigsten Stimmen, also keine Frau im BR.
Gleiches Beispiel mit 1 Minderheitensitz. Die Frau zieht trotz der wenigsten Stimmen in den BR.
Erstellt am 23.09.2009 um 13:51 Uhr von Immie
Minderheit ist Minderheit...
Ob nu eine Liste oder zehn...
Erklär mir bitte was du hier erklären willst?!?
Da drängt sich jetzt der Verdacht auf, das bei euch "ein" falscher Mann im BR sitzt.
Erstellt am 23.09.2009 um 14:07 Uhr von DonJohnson
@ DeWalt
Bei der Berechnung nach Hondt wird lediglich die Mindestanzahl der Minderheit berechnet. Das hat mit Stimmen gar ncihts zu tun.
Schaust du hier:
http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html
Erstellt am 23.09.2009 um 14:37 Uhr von rainerw
Da sieht man mal wieder wie wichtig Schulungen doch sein können.
Die bringen dann aber auch nur etwas wenn man nachfragt, ob man es auch richtig verstanden hat und wenn man nicht einfach was hinein interpretiert.
Ist aber auch Interessant wenn, wie bei DeWalt, antworten gegeben werden und sich raus stellt das da was gwaltig schief gelaufen ist dei den selber.
Erstellt am 23.09.2009 um 14:38 Uhr von HHHHHF
Laut Wahlrechner hat DeWalt recht.
250 tatsächlich im Betrieb beschäftigten gesamt, davon 20 Frauen, was sagt der Wahlrechner:
"Das Geschlecht in der Minderheit (Frauen) muss nicht mit einem Sitz im BR vertreten sein."
Muss ich ehrlich zugeben, hab ich gar nicht gewusst.
Man lernt halt nie aus ;)
Erstellt am 23.09.2009 um 14:57 Uhr von DonJohnson
@HHHHHF
Aber DeWalt ist von der falschen Anzahl der Männer ausgegangen...
Erstellt am 23.09.2009 um 15:16 Uhr von Immie
Ich bin verwirrt...sitze hier ohne Bücher...
Erstellt am 23.09.2009 um 15:18 Uhr von DeWalt
@all
Aha. Danke Don. Recht hat er. Ich habe geschrieben 250/9 ist mehr als 20/1.
Richtig muss es heißen 230/9 ist mehr als 20/1. :-))
Der Rest meiner Meinung ist aber genau so, wie ich es geschrieben habe.
Erstellt am 23.09.2009 um 15:22 Uhr von Troisdorfer
Lass sie doch,ich denke wenn sie gen ihren Vater ran muß,wird sie das Amt schnell niederlegen,wenn sie aber spaß dran hat gegen den Vater zu streiten habt
ihr eine gute Kollegin im Boot(Ist zwar unglaublich,aber alles gibts).
Erstellt am 23.09.2009 um 15:26 Uhr von DeWalt
@ Troisdorfer
Auf das schmale Brett würde ich mich nicht stellen.
Erstellt am 23.09.2009 um 15:26 Uhr von DonJohnson
Immie
Gehe doch mal auf den Link, den ich hier reingeschrieben habe... Ist vom DGB... Es ist in der Tat ein Rechenbeispiel...
Erstellt am 23.09.2009 um 16:28 Uhr von nicoline
karlh
wenn sie denn nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, würde ich nach dieser Aussage
*die sich auch als Chefin gibt *
doch mal wissen wollen, wie sich das bemerkbar macht.
Im übrigen habe ich dieses hier noch gefunden:
Unter häuslicher Gemeinschaft ist dasselbe zu verstehen wie in § 1619 BGB unter dem Begriff Hausstand (Richardi, a. a. O.; GK-Raab, Rn. 88; GL, Rn. 22), so dass der Betreffende im Hausstand des AG seinen Lebensmittelpunkt haben muss. Dies ist regelmäßig der Fall bei gemeinschaftlicher Lebensweise (Wohnen, Schlafen, Kochen; vgl. Fitting, Rn. 304),
___kann aber auch dann noch der Fall sein, wenn der Verwandte nicht im Hause des AG wohnt (Richardi, a. a. O.)___
Erstellt am 23.09.2009 um 16:31 Uhr von rainerw
@DeWalt
" Auf das schmale Brett würde ich mich nicht stellen" hängt doch mit davon ab wie die Tochter des Chef aussieht *grins*
Kollege ridgeback würde sie sicher gleich wieder wegheiraten.
Erstellt am 23.09.2009 um 21:34 Uhr von Immie
Jetzt habe ich es verstanden...
je kleiner die Minderheit, desto weniger muss sie vertreten werden...
Das macht doch Sinn!