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BR? JAV? Langfristig schwer erkrankter Azubi - Wird die Zeit der Ausbildung verlängert?

J
JAVfragen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin Jugendvertreter in einem Großunternehmen. Wir haben den Fall dass ein Azubi schon länger ausgefallen (1,5 Jahre) ist. ( Krebs)

Normalerweise bei Arbeitnehmern muss doch der Betriebsrat langfristig ausgefallene AN besuchen um zu schauen wie es dem geht und wann er evtl. wieder einsatzbereit wäre und dann dem AG Bericht erstattet!? Ich meine es so mal gelesen zu haben...

Nun meine Frage, bei Azubis müssten wir doch als JAV dieser Aufgabe nachgehen....oder?

Was könnten wir dem kranken Azubi mitteilen mit seiner Zukunftsperspektive, falls er denn wieder ausgebildet werden könnte (wäre jetzt im 3. Lehrjahr ).

Wird die Zeit der Ausbildung verlängert? Muss er nur die Zwischenprüfung nachholen?

Ich benötige Eure Hilfe

Vielen Dank.

6.96402

Community-Antworten (2)

H
HHHHHF

23.09.2009 um 13:37 Uhr

"Normalerweise bei Arbeitnehmern muss doch der Betriebsrat langfristig ausgefallene AN besuchen um zu schauen wie es dem geht und wann er evtl. wieder einsatzbereit wäre und dann dem AG Bericht erstattet!?"

Uhi, hab ich da was verpasst? Hoffentlich bekomm ich jetzt keine rüber vom AG weil ich ihn nicht informiert habe und eine Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG gemacht habe.

Wo du das gelesen hast, würde mich mal interessieren, nicht das mir was passiert.

D
DeWalt

23.09.2009 um 15:21 Uhr

Hey JAVfragen

Erstmal, wenn auch nicht so verhöhnent wie mein Vorredner, schließe ich mich ihm im Bezug auf die Besuchs- und Berichterstattungspflicht an. Ich weiß nicht wo du das her hast.

Zu deiner Frage: Laut § 8 des Berufsbildungsgesetzes kann der Auszubildende an die zuständige Stelle (vergleiche hierzu § 71 BBiG) die Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen, wenn die Ausbildung durch ungewöhnliche Umstände erschwert, oder zeitweise unmöglich war.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

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