Sekräterin darf bei der Beschlussfassung dabei sein?
Hallo
Darf eine Seräterin/Mitarbeiter des Betriebsrat an der Beschlussfassung teilnehmen? Wir haben eine Sekretärin und eine Mitarbeiterin die dem BRV zu arbeiten soll. Dürfen diese Personen an der Sitzung teilnehmen? Wegen nicht öffentlichkeit der BR Sitzung.
Gruß Frank
Community-Antworten (8)
03.09.2020 um 16:44 Uhr
ja darf sie, zumindest die Sekretärin. Eine MA die dem BR zuarbeitet denke ich eher nicht.
03.09.2020 um 16:57 Uhr
"Darf eine Seräterin/Mitarbeiter des Betriebsrat an der Beschlussfassung teilnehmen?"
Nein / Nein! Wobei man da genau sein muss. "An der Beschlussfassung teilnehmen" heißt: mit abstimmen und da gibt es ein klares Nein!
"Dürfen diese Personen an der Sitzung teilnehmen?"
Da bin ich nahe an der Antwort von rtjum. Die Sekretärin dürfte mMn dann teilnehmen, wenn Sie die ganze Zeit mitschreibt und das Protokoll erstellt. ;-)
03.09.2020 um 21:11 Uhr
Im Prinzip ja. Mindestens ein BR-Mitglied müsste zuvor geäußert haben, dass es nicht in Anwesenheit von Personen abstimmen will, die dem Gremium nicht angehören.
03.09.2020 um 22:13 Uhr
Sorry, aber was soll das denn jetzt? Es dürfen nur bestimmte Personen anwesend sein. Und da wäre es auch völlig egal, ob sich alle einstimmig DAFÜR aussprechen. Darf die Person rechtlich nicht anwesend sein, ändert daran auch ein einstimmiges Beschluss nichts.
04.09.2020 um 10:39 Uhr
Das habe ich zu diesem Thema gefunden. Ich denke schon, dass eine BR-Sekretärin bei Abstimmung dabei sein darf: Verschwiegenheitspflicht
Für den Betriebsrat tätiges Büropersonal unterliegt nicht der Geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG, sondern ist auf Grund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Anstellungsvertrag sollte aus Gründen der Rechtssicherheit festgelegt werden, dass der beim Betriebsrat eingesetzte Arbeitnehmer der Verschwiegenheitspflicht entsprechend der eines Betriebsratsmitglieds unterliegt. Die Hinzuziehung einer nicht dem Betriebsrat angehörenden Schreibkraft zur Unterstützung des Protokollführers in Betriebsratssitzungen verstößt nicht gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit (§ 30 S. 4 BetrVG). Hier zu finden: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/B/bueropersonal-fuer-den-betriebsrat.html
04.09.2020 um 10:51 Uhr
"Nein / Nein! Wobei man da genau sein muss. "An der Beschlussfassung teilnehmen" heißt: mit abstimmen und da gibt es ein klares Nein!"
Hast du natürlich so gesehen Recht, ich hatte mit der Teilnahme nicht die tatsächliche Abstimmung verbunden bei der Fragestellung.
04.09.2020 um 15:28 Uhr
Insoweit die Sekretärin für die Erstellung des Protokolls zuständig ist würde ich UdoWoe recht geben uns sagen , dass diese dabei sein darf oder gar dabei sein sollte, da im Protokoll der Wortlaut des Beschlusses wiedergegeben werden muss.
In Bezug des "Mitarbeiters" der dem Vorsitzenden "zuarbeiten" soll kann und will ich mich nicht wirklich äußern, da ich nicht weis was das bedeuten soll. Bringt der dem Kaffee oder wie ist das zu verstehen?
04.09.2020 um 15:47 Uhr
Die BR-Sekretärin, sofern Sie das Protokoll schreibt, darf dabei bleiben. Anscheinend muss ich noch genauer die Fragen lesen. Eine "Mitarbeiterin" die dem BR "zuarbeitet" darf an den Sitzungen NICHT teilnehmen. Sie ist 1. keine BR-Mitglied und 2. keine Sekretärin bzw. Protokollführerin. Bei einer Teilnahme wäre es keine Nichtöffentliche Sitzung mehr und damit auch alle Beschlüsse ungültig.
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