Beschluss im Wahlvorstand ( braucht abschliessbaren Raum mit Tisch,Stühle, PC, Schreibtisch u.s.w.) - ja oder nein?
Hallo, all
Ich bin vom BR in den Wahlvorstand und auch zum Vorsitzenden bestellt worden für die BRW 2010.
Um unabhängig und nicht öffendlich die Sitzungen des WV abhalten zu können, brauchen wir einen abschliessbaren Raum mit Tisch,Stühle, PC, Schreibtisch u.s.w.
Kann ich als Vorsitzender bei der GL dieses geltend machen (Schriftlich?) oder bedarf es einen Beschluss des WV?
Aber wo halten wir unsere erste Sitzung ab?
Sorry, wenn ich etwas unwissend frage aber ist ist meine erste Wahl im Wahlvorstand und möchte natürlich keine Fehler machen :-)
mfg
Community-Antworten (5)
19.09.2009 um 21:17 Uhr
"Um unabhängig und nicht öffendlich die Sitzungen des WV abhalten zu können, brauchen wir einen abschliessbaren Raum mit Tisch,Stühle, PC, Schreibtisch u.s.w. "
Dürfte man erfahren, wie viele BRM voraussichtlich zu wählen sind?
Ungeachtet dessen, halte ich den jetzigen Zeitpunkt für mehr als verfrüht, wenn es darum geht, o.g. Ansprüche stellen zu wollen.
Der AG muss wohl kaum für mind. 5 Monate o.g. Sachmittel zur Verfügung stellen müssen. Diese Erforderlichkeit wird man auch einem Arbeitsrichter nicht verklickern können.
19.09.2009 um 22:46 Uhr
Hallo, Auch ich halte den jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, um eine Wahl einzuleiten. Das BetrVG spricht allerdings nur von "ist spätestens die Wahl einzuleiten". Von "Frühenstens" ist nicht die Rede. Allerdings sollte dem Wahlvorstand noch genug Zeit für eine Schulung bleiben.
20.09.2009 um 04:58 Uhr
Gerade in kleineren Betrieben kann man diese Frage nicht früh genug stellen, da dort nicht immer die räumlichen gegebenheiten nicht so gegeben sind wie in mittleständischen- oder Großbetrieben. Ergo, dies kann nicht nur Für den WV und der bevorstehenden Wahl, sondern auch für den AG hilfreich sein, wenn Räume und organisatorische sowie die Frage der technischen Hilfsmittel rechtzeitig geklärt sind.
20.09.2009 um 12:19 Uhr
Hallo,
es werden 9 BRM gewählt und eine schulung wird es natürlich auch geben.
wie rainer schon sagte halte ich es für richtig im vorfeld alles zu klären.
wäre schön wenn noch jemand auf meine frage nach dem beschluss eingehen würde, danke:-)
mfg
20.09.2009 um 14:41 Uhr
"Kann ich als Vorsitzender bei der GL dieses geltend machen (Schriftlich?) oder bedarf es einen Beschluss des WV? "
Selbstverständlich bedarf es einer ordentlichen Beschlussfassung des WV.
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