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Kilometerpauschale zum Seminar?

J
james
Nov 2016 bearbeitet

Mein Stellv.und Vorsitzender fahren zum einen Seminar kann dieser eine Kilometrepauschale oder würde es günstiger kommen wenn die Geschäftsführung ein Firmwenfahrzeug zu verfügung stellen würde? Zählt der Hin und Rückweg zur Arbeitszeit?

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

17.09.2009 um 17:06 Uhr

@james Warum sollte man mit seinem Privat-PKW fahren? Was die anrechenbare AZ für den Weg betrifft, kommt es auf die betrieblichen Regelungen an...

E
Erwin

17.09.2009 um 17:25 Uhr

James

ist es sinnvoll wenn Stellv.und Vorsitzender gemeinsam zum Senimarfahren?? Wäre es nicht sinnvoller, wenn sie das "gleiche" Seminar zu verschiedenen Zeiten besuchen?

Denn eigentlich sollte ja der Stellvertreter den Vorsitzenden bei Abwesenheit evrtreten oder!!

K
Kölner

17.09.2009 um 17:38 Uhr

@erwin Ist es nicht sinnvoller, nicht verlangte Antworten auf Fragen, die nicht gestellt wurden, dem Fragesteller zu ersparen?

J
james

17.09.2009 um 17:48 Uhr

Dieses Seminar ist für beide äußers wichtig und da dieses Seminar nur 3 tage geht und wir genügent andere BR mitgleider haben ist es kein problem wenn Stellv und Vorsitzender nicht da sind.

D
DonJohnson

17.09.2009 um 17:55 Uhr

@james Über die Wegezeit, wurde ja schon ausführlich gesprochen. Was die Beförderung als solches angeht, kann man so genauso argumentieren.

Bei uns ist es so geregelt, dass wir per Bahn fahren. Leider kann der AG nämlich nciht so lange auf "gebundene" Firmen KFZ verzichten. Und wenn man bedenkt, dass die ja wirklich die ganze Zeit da nur "rum stehen", finde ich das durchaus verständlich.

R
Rapper

17.09.2009 um 18:02 Uhr

Ich denke mal, dass sollte vorher mit dem AG abgesprochen werden, ob mit Privatfahrzeug und Kilometerabrechnung oder Dienstfahrzeug oder Leihwagen oder Bahn. Der AG kann darauf bestehen, die günstigste Variante zu benutzen. Da ich für unsere BRM immer die Seminare anmelde und die Unterlagen beim AG unterschreiben lasse, kläre ich vorher, was ne Bahnfahrt kostet (1.Klasse, Hin- und Rückfahrt, Dauer der Fahrt), was ein Leihwagen kosten würde und was die Fahrt mit dem Privat-Pkw kosten würde (Kilometerpauschale). Dann frage ich die BRM, die zum Seminar fahren sollen, wie sie dorthin fahren möchten. In der Regel stimmt unser AG der Fahrt mit dem eigen PKW oder einem Leihwagen zu, wenn die Kosten in etwa der einer Bahnfahrt entsprechen.

Die Hin- und Rückfahrt zählt nicht mit zur Arbeitszeit. Sie würde nur zur Arbeitszeit zählen, wenn ich während der Fahrt Betriebsratsarbeit durchführen würde (Unterlagen sichten, lesen oder Bv erarbeiten o.ä.) Wenn man mit dem Auto fährt, kann man das schwer machen. Es triftt auch in der Regel nur bei Aussendienstlern zu, wo die Fahrten als Arbeitszeit zählen. Wenn´s natürlich eine vereinbahrung gibt in Eurem Betrieb, wonach Dienstfahrten als Arbeitszeit gelten, dann gehöhrt die Hin- und Rückfahrt mit zur Arbeitszeit.

D
DonJohnson

17.09.2009 um 18:14 Uhr

@Rapper Schön wie ihr das regelt, aber... ...im zweiten Abschnitt hast du Unrecht.

Erstens ist es selbstverständlich Arbeitszeit, wenn sie wärend der üblichen Arbeitszeit unternommen wird! Zweitens ist es für Selbsfahrer ebenfalls außerhalb der Arbeitszeit arbeitszeit, da das Führen eines KFZ als solche gewertet wird! Drittens (erster Absatz) muß es nciht zwangsläuftig ein 1. Klasse Ticket der Bahn sein, es sei denn, dieses ist Betriebsüblich!

Klar gibt es unterschiedliche Möglichkeiten - selbstverständlich muß der BR das auch abklären. Wenn aber eine Betriebliche Regel, oder sogar eine BV über Dienstreisen vorhanden ist, ist diese auch für die BRM zwingend (es sei denn ausdrücklich ausgeschlossen).

R
Rapper

17.09.2009 um 18:32 Uhr

DJ,

dann zeig oder sag mir mal, wo das steht?

Es ist immer noch ein Unterschied, ob ich eine Dienstfahrt zu einem Kunden mache oder zum Besuch eines Seminar´s. Kundenbesuch ist Arbeitszeit, die Fahrtzum Seminar nicht.

D
DonJohnson

17.09.2009 um 18:36 Uhr

@Rapper Das ergibt die Freistellung nach 37,6! Man könnte sogar darüber nachdenken, ob die Hin- und Rückreise außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit für einen BR auch Arbeitszeit ist, da ein BRM aber weder besser noch schlechter behandelt werden darf als ein AN, sollten wir diese Diskussion nciht führen.

Nachtrag: Da es hier nciht gefragt ist, fange ich von TZ AN die BRM sind, erst gar nciht an ;-)

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