Erstellt am 16.09.2009 um 06:09 Uhr von Werner
Nein das ist so nicht möglich.
Der Nachrücker muß entweder komplett zurücktreten, oder BRM werden.
Erstellt am 16.09.2009 um 08:29 Uhr von Kölner
@Ersatzmitglied
Wenn nicht gerade wieder 'erwin' mit einer 'schlauen Idee' um die Ecke kommt, ist das tatsächlich nicht möglich.
Aber davon mal ganz abgesehen:
So machem Ersatzmitglied ist nicht bewusst, was es da fragt, nicht wahr?
Erstellt am 17.09.2009 um 00:35 Uhr von DerAlteHeini
Ersatzmitglied
Nein, das ist nicht möglich.
Das entsprechende Ersatzmitglied rückt im Fall des Ausscheidens eines ordentlichen Betriebsratsmitglied automatisch,"Kraft Gesetz", in den Betriebsrat nach. Somit wäre für das ehemalige Ersatzmitglied, nur noch die Möglichkeit als ordentliches Betriebsratsmitglied zu agieren oder aber das Amt des Betriebsrat niederzulegen.
Würde das entsprechende Ersatzmitglied nicht in den BR nachrücken, also Ersatzmitglied bleiben wollen und ein anderes Ersatzmitglied würde an seiner Stelle das Amt übernehmen, so ist dies rechtswidrig und der BR wäre angreifbar. Dies bedeutet u.a., dass an Sitzungen "falsche" Teilnehmer des Gremiums BR teilnehmen und somit gefasste Beschlüsse angreifbar sind.
Erstellt am 12.11.2009 um 12:53 Uhr von BRMausBerlin
in dem fall stimme ich zu....bleibt die frage an das ersatzmitglied, ob es sich bei der kandidatur als ersatzmitglied oder als brm aufstellen lassen hat! ist ja unfassbar!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 12.11.2009 um 12:56 Uhr von MonaLisa
@BRMausBerlin,
weder noch! Aufstellen lässt man sich als Kandidat..........