Betriebliche Überwachung
Der Arbeitgeber läßt Überwachungskammeras anbringen, da aus Kühlräumen Lebensmittel gestohlen werden. Hat der BR ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Ein Aushang ist bereits erfolgt (Ohne Zustimmung des BR) das Kammeras angebracht werden. Was können wir unternehmen?
Community-Antworten (4)
27.04.2011 um 21:07 Uhr
JA!
BR sollte ggf. gerichtlich die Abschaltung und die Löschung aller Aufnahmen erzwingen. Also sofort Sondersitzung und Anwalt beauftragen.
http://www.janvonbroeckel.de/arbeitsleben/videoueberwachung.html
Will ein Arbeitgeber seine Beschäftigten per Videokamera überwachen, muss er hierfür die Zustimmung des Betriebsrates haben (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz [BetrVG]). Dabei haben beide Seiten das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten (§ 75 Absatz 2 BetrVG). Können sie sich nicht einigen, kann die Einigungsstelle eine Entscheidung treffen (§ 76 BetrVG), die wiederum von den Arbeitsgerichten auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüfbar ist.
27.04.2011 um 21:12 Uhr
- Dein Arbeitgeber handelt gesetzeswidrig. Denn Überwachungskameras sind eindeutig mitbestimmungspflichtig. Ohne eurer Zustimmung geht gar nichts. Geht aus §81 Abs. 1 Ziffer 6 "Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen"
hervor, wobei die Kameras noch nicht mal dazu bestimmt sein müssen eurer Leistung/Verhalten zu überwachen, es reicht schon dass die Einrichtung dazu geeignet ist.
Also, AG auffordern die Kameras zu entfernen, wenn nötig rechtliche Schritte einleiten. Falls ihr im Gremium euch dazu durchringen könnt dass die Kameras - unter gewissen Umständen- installiert werden dürfen, mit dem AG hierzu eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Darin wird z.B. geregelt Ort, Blickwinkel der Kameras, Einsichtsrecht, Mitbestimmung BR, Speichermedium, Speicherdauer etc.
28.04.2011 um 10:30 Uhr
Ein Aushang ist bereits erfolgt (Ohne Zustimmung des BR) das Kammeras angebracht werden. Was können wir unternehmen?>>>
mir schleicht sich hier eher der Verdacht auf, daß dieser Aushang lediglich als Abschreckung dienen soll
es macht ja keinen Sinn, die potentiellen Täter vorher zu warnen, wenn man sie erwischen will
ich würde hier erstmal das Gespräch mit dem AG suchen, um rauszubekommen, was wirklich läuft................
sollte er jedoch Ernst machen, geht ohne Zustimmung des BR nichts, außer es wäre eine polizeiliche Maßnahme
interessante Frage :was, wenn der Täter ein BR sein sollte ?
28.04.2011 um 16:53 Uhr
Dem AG folgendes Urteil vorlegen:
LAG Hessen, Urteil vom 25.10.2010, Az.: 7 Sa 1586/09
Und dabei Fragen, ob es weiter ohne BR durchziehen will.
Daneben gilt was BloodyBeginner schreibt
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