Erstellt am 09.09.2009 um 20:34 Uhr von erwin
@mandel
einer Koll. keinen Kaffee auszugeben oder mit einer nicht zu reden ist KEIN Mobbing. Es ist einfach "unkollegiales Verhalten" was abernicht strafbar ist.
Hier gibt es wohl viel eher ein großes Führungsproblem bei dem angesprochenen Vorgesetzten.
Erstellt am 09.09.2009 um 20:46 Uhr von mandel
Es ist nicht nur der Kaffee. Es sind auch die anderen aufgeführten Punkte und noch viele
andere miese Aktionen. Anschwärzen; ausgerenzen und vieles mehr.
Die Betroffene sieht schon richtig krank aus und macht einen niedergeschlagenen Eindruck.
Es ist nicht der erste Fall, darmals hat eine andere Mitarbeiterin gekündigt.
eine Kollegin ist schon monatelang krankgeschrieben, weil sie ständig angeschrieen wurde. Ein Kollege ist ebenfalls In Behandlung gewesen wegen Burnout.
Das Problem ist Das es immer unter Zickenkrieg abgetan wird.
Ist es denn dann verkehrt den AG mit Nachdruck nochmal darauf hinzuweisen und Ihm die Kosequenzen vor Augen zuführen.
Erstellt am 09.09.2009 um 21:05 Uhr von Lotte
mandel,
hört sich nicht gut an, was da passiert. Oft hilft es schon, wenn die Kollegin merkt, dass ihre Wahrnehmung richtig ist und das was da passiert wirklich gemein und nicht in Ordnung ist.
Gut, wenn der BR da tätig wird. Aber vielleicht solltet Ihr gar nicht unbedingt von "Mobbing" reden.
"Ist es denn dann verkehrt den AG mit Nachdruck nochmal darauf hinzuweisen und Ihm die Kosequenzen vor Augen zuführen" Nein, sicher nicht.
Übrigens gibt es ein Buch, welches das geschilderte Verhalten sehr gut aufgreift "Die Masken der Niedertracht - Seelische Gewalt im Alltag und wie man sich dagegen wehren kann " von Marie-France Hirigoyen. Da gibt es ein Kapitel, welches sich auch mit psychischer Gewalt am Arbeitsplatz befasst.
erwin,
vielleicht würde auch Dir bei der Lektüre klar, warum es sich hier durchaus um Mobbing handeln könnte.
Erstellt am 09.09.2009 um 22:08 Uhr von Quentin
Ich schließe mich hier Lotte an, auch meiner Meinung nach handelt es sich hier sehr wohl um Mobbing.
Sehr erschreckend ist, dass sich dies bei Euch schon der Standard zu sein scheint, wenn man Deine Aufzählung der vorangegangenen Fälle liest.
Es ist aus meiner Sicht sogar allerhöchste Zeit , das der BR und der Arbeitgeber hier tätig werden. Denn das ist doch im allgemeinen kein Betriebsklima. Wenn ich das richtig verstanden habe, beteilig sich der Vorgesetzte mit an den Aktionen, indem man die Frau daran hindert Ihre Arbeit ordentlich zu machen. Hier muss auch angesetzt werden, nicht dass die Frau noch wegen mangelnder Arbeitsleistung entlassen wird. Ok sie ist selbst BRM, hat den besonderen Kündigungsschutz... aber wie lang hält sie das noch durch ohne Ihre Gesundeheit und ihr Selbswertgefühl aufs Spiel zu setzen.
Kann das jemand bezeugen, also jemand der auch mum dazu hat die oder zumindest einige der Vorfälle zu bestätigen.
Schlechte Karten hat man allerdings, wenn solch ein Betriebsklima vom AG sogar gewünscht ist, wofür die Lapalisierung der anderen Vorfälle spricht.
Erstellt am 09.09.2009 um 22:36 Uhr von mandel
@Quentin
Hi,
Ich weiß nicht in wie weit das jemand bestätigen würde. Die meisten haben Angst sogar die Opfer.
Die Vorgesetzten machen da nicht mit. Es wird ignoriert ud als Kinderkram abgetan. Es war schon eine Menge Arbeit das Problem meinen Koll. im BR klarzumachen.
Ich denke solange keiner den Mund aufmacht ist es für den unmittelbaren Vorgesetzten sehr bequem einen Lakaien zu haben der ihm eine Menge von seiner Arbeit abnimmt.
Mandel
Erstellt am 09.09.2009 um 23:35 Uhr von rainerw
Ich würde hier versuchen Zweigleisig zu fahren und mir auch mal § 104 BetrVG anschauen.
Erstellt am 10.09.2009 um 07:12 Uhr von Kölner
@erwin
Wir könnten uns ja darauf verständigen, dass es 'mobbingähnliches Verhalten' ist, was hier von einer Gruppe inkl. dem/der Vorgesetzten hier vorgenommen wird.
Wenn man natürlich nur selektiv liest, wird es schwierig mit dem Verstehen!
Erstellt am 10.09.2009 um 07:27 Uhr von Pfälzer
@mandel
die betroffene Kollegin könnte ein "Mobbingtagebuch" führen; sie erfaßt alle genannten Vorfälle mit Datum, Beteiligten; da kann einiges zusammenkommen; damit ließe sich dann ggf. eine ehrverletzende, diskriminierende, herabwürdigende Behandlung (Mobbing) der Kollegin belegen und eine Beschwerde i.S. von §§ 84 oder 85 BetrVG erfolgen können;
Erstellt am 10.09.2009 um 17:28 Uhr von nicoline
mandel,
auch "mobbingähnliches Verhalten" entspricht in keinster Weise diesem:
§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden
Das wäre also mal das erste Gesetz, was Du dem AG um die Ohren hauen könntest.
Und hier ein Link: Urteile zum Thema mobbing
http://www.anderfuhr-buschmann.de/urteile/mobbing/
Lotte,
danke für den Buchtip ;-))
Erstellt am 10.09.2009 um 19:23 Uhr von Quentin
@ mandel
Gab ja schon einige gute Hinweise hier.
Du schreibst die Vorgesetzten würden sich nicht daran beteiligen. Ich persönlich sehe es so, dass eine Unterlassung, diesem Treiben ein Ende zu setzen, auch nichts anderes ist. Gerade Führungspersönlichkeiten tragen eine besondere Verantwortung, womit Erwin zumindest damit Recht hat, dass es hier auch ein Führungproblem gibt.
Wer holt denn Deine Kollegin von Ihrer einmal angefangenen Arbeit weg? Es kann doch nicht jeder Hinz oder Kunz daher kommen und Anweisungen erteilen.
Hier sollte man auf jeden Fall mal eine klare Linie rein bringen.
Wenn die Kollegin, einfach von der anderen Kollegin von einer angefangenen Arbeit zur nächsten geschickt wird, frage ich mich wo diee beiden Damen gleichgestellt sein sollen.
Der Vorgesetzte, sollte sich mal selbst die Frage stellen, wer hier eigentlich das Ruder in Hand in der Hand hat.
In welcher Form hat sich denn eigentlich die eine Kollegin untentbehrlich gemacht? Wird Ihr eventuell auch bevorzugt Weiterbildung zugestanden oder bekam sie mehr Informationen bzw. gibt diese nicht im Team weiter ?
Erstellt am 10.09.2009 um 20:57 Uhr von mandel
@Quentin
Hi,
Nun die diese Kollegin bekommt nicht direkt eine Fortbildung. Sie bekommt eifach nur mehr Informationen von oben mitgeteilt, diese werden natürlich nicht mit anderen geteilt.
Wir hatten heute Sitzung und deshalb habe ich mich mal bei anderen Koll. umgehört.
Das Resultat ist, das es nicht nur ein Problem ist sondern ein Riesenhaufen . Ich glaube
ich veruche es mal § 75 sofern ich meine ach so mutigen Mitstreiter davon überzeugen kann.
SeuftZZZZZZZ: Ich wüntschte es gäbe nur Betriebsräte die mutig sind und ihrem Chef nicht nach dem Mund reden oder bei uns im Betrieb wenigstens noch 2.
Na, ja jammern nützt nichts und aufgeben ist feige.
Also auf in den Kampf.
Mandel
Erstellt am 10.09.2009 um 22:13 Uhr von Quentin
@mandel
Schlage bei der Gelegenheit , nächste Sitzung auf Tagesordnung setzen lassen, dass ihr eine Betriebsvereinbarung zur Mobbingpräventation machen wollt.
Hier ein Mustertext:
http://www.dgb.de/themen/mobbing/mobbing_07.htm/
Erstellt am 11.09.2009 um 11:54 Uhr von Rosalie
Wie ich verstanden habe ist das schon das 3. Mobbingopfer der schlauen Kollegin.
Manchmal sind solche MA sowas von sich überzeugt und sich der eigenen Position im Betrieb so sicher, dass sie Fehler machen.
Schau euch mal § 104 BetrVG. Vielleicht lässt sich da was machen in Verbindung mit § 75.
Kann man die Mobbingangriffe beweisen? Haben die Opfer s.g. Mobbingsagebücher geführt? ( ist ein Muss: mit Datum , Uhrzeit, Situation beschreiben, Zeugen usw.)
Gibt es Zeugen, die auch den Mut haben gegen die "nette"Kollegin auszusagen.
Vielleicht jemand aus dem BR auch?