Erstellt am 08.09.2009 um 19:39 Uhr von DonJohnson
Das ist eigentlich die falsche Frage...
In diesem Fall müßte sie lauten: "Darf der BR sich über das Nichtraucherschutzgesetz im BR Büro hinweg setzen?"
Die Antwort diesbezüglich sollte klar sein ;-)))
Erstellt am 08.09.2009 um 20:21 Uhr von rainerw
Ist sie das Wirklich DJ ??
Erstellt am 08.09.2009 um 20:23 Uhr von alterbetriebsrat
Servus !
Die Antwort ist klar. Wenn er rauchen per Mehrheitsbeschluss im BR-Büro erlaubt. Ja, Ja und nochmals ja. (Nichtöffentlichkeit)
Erstellt am 08.09.2009 um 20:40 Uhr von erwin
Wenn im Betrieb das Rauchen in den Büros untersagt ist, wäre es ein Unding wenn der BR sich hier Sonderrechte herausnehmen wollte. Es wäre dann auch zu prüfen ob hier ein Verstoß gegen § 78 gegeben ist, Verbot der Begünstigung.
Ich würde mir als Wähler auf alle Fälle überlegen einen solchen BR nochmals zu wählen. Denn er ist ja eigentlich auch "nur" eine AN mit einem zusätzlichen Ehrenamt, aus dessen Ausübung sich noch ein Verbot der Begünstigung ergibt.
Weiter, bezweifele ich im Falle eines strikten Rauchverbotes im Hause/ Büroräume, dass ein BR sich hier mit Hinweis auf "Hausrcht im BR-Büro" herausnehmen kann. Leider gibt es zu einer solchen Frage noch kein mir bekanntes Urteil.
Erstellt am 08.09.2009 um 21:14 Uhr von carrie
@all
Einige von uns hatten das als Thema auf einem Seminar, da sagte ihnen der Referent, dass wir das trotz Verbot dürften (Hausrecht). Wäre aber selbst für mich als Raucherin keine Überlegung. Eben aus von erwin erwähnten Gründen. Ein Urteil hab ich allerdings auch nicht parat.
Erstellt am 08.09.2009 um 21:49 Uhr von controlled
Also so wie es aussieht ist es doch nicht so ganz klar ob oder ob nicht.
Erstellt am 08.09.2009 um 21:57 Uhr von Lotte
alterbr,
ich glaube kaum, dass ein Mehrheitsbeschluss das entscheiden sollte. Die arme, nichtrauchende Minderheit...
Und ein BR, der durch Mehrheitsbeschluss den § 5 ArbStättV konterkariert, ist für mich auch nicht gerade glaubwürdig.
Erstellt am 08.09.2009 um 22:33 Uhr von DonJohnson
Rainer, ja ich bin es.... Ich der raucht wie ein Schlot... die Dampfmaschine...
Dennoch geht es hier nciht darum dass der BR sich über ein Rauchverbot hinwegsetzen KANN!!! Klar kann er das, aber sollte er? Immerhin ist es sehr wahrscheinleich, dass auch Nichtraucher in das BR büro kommen (Sprechstunde usw). Und eines ist ja wohl klar, der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz hört nciht an der BR Büro Tür auf. Eher sollte er da anfangen...
Und wohlgemerkt, dass sage ich als Raucher...
Gruß
DJ
Erstellt am 08.09.2009 um 23:02 Uhr von nicoline
DJ
*Rainer, ja ich bin es.... Ich der raucht wie ein Schlot... die Dampfmaschine...*
Das macht Dich ja noch ein Stück sympathischer! Gruß, von einer Dampfmaschine zur anderen! *Schäm ganz doll*
*Dennoch geht es hier nciht darum dass der BR sich über ein Rauchverbot hinwegsetzen KANN!!! Klar kann er das, aber sollte er? Immerhin ist es sehr wahrscheinleich, dass auch Nichtraucher in das BR büro kommen (Sprechstunde usw). Und eines ist ja wohl klar, der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz hört nciht an der BR Büro Tür auf. Eher sollte er da anfangen...*
Da steh ich als Dampfmaschine voll auf Deiner Seite!
Erstellt am 08.09.2009 um 23:43 Uhr von DonJohnson
nicoline
Hmmm, wie soll ich das denn jetzt deuten ;-)))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))
Erstellt am 08.09.2009 um 23:52 Uhr von rainerw
@DJ; nicoline
Ich habe ja auch nicht gesagt das ich nicht auf eurer Seite bin. Auch wir 8 Raucher und 1 Nichtraucher verzichten auf den Dunst im BR Büro. Dies war aber hier nicht die Frage.
Wir hatten die Frage in der Vergangenheit ja schon ausführlich Diskutiert. Es hat sich auch noch nichts daran geändert das der AG nicht einseitig ein Rauchverbot einfach so aussprechen darf. was er wohl anbringen könnte wären evtl. Brandschutzvorschriften.
Erstellt am 08.09.2009 um 23:57 Uhr von DonJohnson
*Dies war aber hier nicht die Frage.*
Stimmt, aber sie sollte es sein! Wenn hier gefragt wird, was ein BRM machen kann ohne entlassen zu werden, würdest auch du mein lieber Freund eine Gegenfrage stellen.
Ich gebe dir Recht. Meine / unsere Antwort wurde nciht gewünscht - richtig ist sie allemal. Wenn du zwischen den Zeilen liest, merkst du, dass die ausgesprochene Frage als solches keine Darseinsberichtigung hat.
Gruß
DJ