Erstellt am 07.09.2009 um 15:38 Uhr von PTNetty
@ DJ
Schau mal hier http://www.datenschutzrunde.de/
Du musst allerdings abgleichen
Erstellt am 07.09.2009 um 15:42 Uhr von nobli
Hallo Don,
soweit ich weiß, hat Olaf Scholz vor ein paar Tagen (vielleicht war es der 1.9.) seinen Entwurf für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorgestellt und gesagt er wolle dies noch vor der Wahl ins Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Ins Deutsche übersetzt heißt dies: ein Wahlkampfmanöver, da niemand damit rechnen kann dass jemals Gesetz wird und schon gar nicht vor der Bundestagswahl.
Die Kritiken hierzu waren durch die Bank weg schlecht.
Also definitiv kein Inkrafttreten.
gruß
noli
Erstellt am 07.09.2009 um 15:49 Uhr von DonJohnson
@all
Danke, also vermutlich wirklich nur heiße Luft um erstmal ncihts. Und was dann kommen wird, ist wohl eh ungewiss. Schade eigentlich, Gerüchten zufolge hätte das tolle Konsequenzen für die AN und für unsere Arbeit gehabt....
... Wäre aber auch echt zu schön gewesen um wahr zu sein :-(
Erstellt am 07.09.2009 um 17:56 Uhr von Peanuts
"Also definitiv kein Inkrafttreten."
Leider falsch ... § 32 BDSG
Erstellt am 07.09.2009 um 18:01 Uhr von DonJohnson
@Peanuts
Folgendes stand in der Mail:
"Neue Regelung ab 1. September 2009 im Arbeitnehmerdatenschutz
Als Reaktion auf Vorkommnisse in mehreren deutschen Großunternehmen ist auf Initiative der Bundesregierung eine konkretisierende Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen worden (§ 32 BDSG - neu).
Diese neue Regelung ist zum 1. September 2009 in Kraft getreten. In dieser Grundsatznorm wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf."
Ich habe auch "§ 32 BDSG" gegooglet, aber ncihts relevantes gefunden...
Kannst du mir nen Link geben?
Erstellt am 07.09.2009 um 19:27 Uhr von Peanuts
Ich weiß zwar nicht, was für Dich relevant ist, aber der neue § 32 BDSG ist bereits in selbigem Gesetz aufgeführt.
Ich mache es Dir jetzt nicht leicht, aber ich finde Du musst Dich daran gewöhnen, Gesetze auch selbst zu finden.
P.S.
Kleine Hilfestellung: Das hier verlinkte BDSG ist nicht auf dem aktuellen Stand
Erstellt am 07.09.2009 um 19:36 Uhr von DonJohnson
Hmmm, war klar, dass du dich an dem Wort stößt. Ich meinte, ich habe bezüglich dessen ncihts gefunden.
Hmmm, klasse Hilfe... Danke dafür :-(
Erstellt am 07.09.2009 um 19:45 Uhr von DonJohnson
Also, das war mir schon bewußt: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf
Aber meiner anfänglichen Information, sollte das ncoh weiter gehende Folgen haben, Auch was Email und Internetnutzung im Betrieb angeht.
Aus dem Text, kann ich das so nicht erkennen - bitte um Aufklärung!!!
Erstellt am 07.09.2009 um 22:25 Uhr von ridgeback
....in Verbindung mit dem BDSG sollte man §§ 3, 5 und 6 TDDSG beachten.