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Ausschreibung notwendig?

E
Ernalein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, (2. Versuch) wir haben derzeit folgendes Problem: Bei uns wurden einige gute MA entlassen, da wir durch ein neues Programm Arbeit einsparen. Nun haben wir eine Anhörung für eine Einstellung bekommen für eine Stelle von der wir nichts wussten. Diese soll besetzt werden mit einem Studienkollegen von dem Sohn unseres GF. Erstens haben wir von der Stelle nichts gewusst und zweitens wurde diese weder intern noch extern ausgeschrieben. Können wir widersprechen? Vielen Dank fürs Mitdenken, Erna

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Community-Antworten (3)

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Bonita

07.09.2009 um 12:46 Uhr

Hallo,

das kommt darauf an, wie die schlauen Juristen immer zu sagen pflegen:

Wenn Ihr nach § 93 BetrVG vom AG gefordert habt, dass alle Stellen auszuschreiben sind, habt Ihr einen Widerspruchsgrund nach § 99 (2)5. BetrVG.

Falls die Kollegen, die entlassen wurden,das Unternehmen noch nicht verlassen haben, könntet Ihr zudem eien widerspruch nach § 99 (2)3 formulieren und darlegen dass durch die Einstellung Mitarbeiter von einer Kündigung bedroht sind.

Falls die Kündigung der Kollegen eine Betriebsänderung darstellte und Ihr eine Interessenausgleich geschlossen habt, könnte die Neueinstellung gegen diesen verstoßen, was m.E. ein Widerspruchgsgrund gem § 99 (2)1 BetrVG wäre

E
Ernalein

07.09.2009 um 14:13 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werden wir gleich mal ein Schreiben aufsetzen worin wir jede Stellenausschreibung fordern. Die entlassenen Kollegen sind leider schon weg und haben auch gute AUfhebungsverträge bekommen.

Ich wünsche euch noch eine zwischenfallfreie Woche.

Bettina Finger

B
Bonita

07.09.2009 um 16:02 Uhr

Für Euer aktuelles Problem wird es Euch nicht weiterhelfen, wenn Ihr jetzt Ausschreibungen für alle Stellenbesetzungen fordert. Das kann -schon rein praktisch- nicht rückwirkend erfolgen.

Für die Zukunft ist das aber ganz sicher eine sinnvolle Sache!

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