Erstellt am 07.09.2009 um 10:46 Uhr von Pfälzer
vielleicht solltest du erstmal aus deiner Drohung eine Tatsache machen, bevor du die Flinte ins Korn wirfst; leere Drohungen helfen auch in Zukunft nicht weiter;
Erstellt am 08.09.2009 um 11:40 Uhr von Rosalie
Wen wollt ihr mit eurem Rücktritt beeindrucken? Den AG den BR? Es gibt euch nicht mehr und die MA, die Unterstützung brauchen werden allein gelassen.
AG und BR sollen nur auf die Wahl / Neuwahl hinwirken- und das kann dauern.
Ich würde so vorgehen:
1. Ihr habt das Recht an allen Sitzungen des BR teilzunehmen.
In der SBV-Sitzung einen Beschluss fassen, dass der BR wegen dem Verstoß gegen § 95 Abs.4 SGB IX abgemahnt wird mit dem Hinweis , dass im Wiederholunsfall ein Anwalt beauftragt wird eure Rechte vor dem ArbG durchzusetzen.
Dem AG das Schreiben zur Kenntnis geben.
2. Der AG muss euch alle notwendigen Informationen geben.
Das ergibt sich aus dem § 32 BetrVG und § 95 SGB IX.
Genau so wie den BR den AG abmahnen mit dem Hinweis, dass er ordnungswidrig handelt wenn er euch nicht nach § 95 SGB IX informiert, und dass im Wiederholunsfall ein Anwalt beauftragt wird eure Rechte vor dem ArbG durchzusetzen.
Falls sich die Geschichte tatsächlich wiederholt einen Anwalt damit beauftragen!!!!!
( Beschlussfassen nicht vergessen, der auf der Tagesordnung sein muss).
Ihr seid auf der sicheren Seite wenn ihr mit der Gewerkschaft zusammen arbeitet.
NICHT AUFGEBEN SONDERN STÄRKE ZEIGEN.