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Was ist bei Amtsniederlegungen der SBV zu beachten?

T
Thoing
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

da trotz mehrfachem bitten sowie Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei uns im Unternehmen immer wieder sowohl von Seiten des Betriebsrates die Einladungspflicht sowie die Informationspflicht der Arbeitgeberseite der SBV gegenüber mißachtet wird, möchte die SBV mit sofortiger Wirkung Ihr Amt zur Verfügung stellen. Was ist für die SBV hierbei zu beachten?

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Community-Antworten (2)

P
Pfälzer

07.09.2009 um 12:46 Uhr

vielleicht solltest du erstmal aus deiner Drohung eine Tatsache machen, bevor du die Flinte ins Korn wirfst; leere Drohungen helfen auch in Zukunft nicht weiter;

R
Rosalie

08.09.2009 um 13:40 Uhr

Wen wollt ihr mit eurem Rücktritt beeindrucken? Den AG den BR? Es gibt euch nicht mehr und die MA, die Unterstützung brauchen werden allein gelassen. AG und BR sollen nur auf die Wahl / Neuwahl hinwirken- und das kann dauern.

Ich würde so vorgehen:

  1. Ihr habt das Recht an allen Sitzungen des BR teilzunehmen. In der SBV-Sitzung einen Beschluss fassen, dass der BR wegen dem Verstoß gegen § 95 Abs.4 SGB IX abgemahnt wird mit dem Hinweis , dass im Wiederholunsfall ein Anwalt beauftragt wird eure Rechte vor dem ArbG durchzusetzen. Dem AG das Schreiben zur Kenntnis geben.

  2. Der AG muss euch alle notwendigen Informationen geben. Das ergibt sich aus dem § 32 BetrVG und § 95 SGB IX. Genau so wie den BR den AG abmahnen mit dem Hinweis, dass er ordnungswidrig handelt wenn er euch nicht nach § 95 SGB IX informiert, und dass im Wiederholunsfall ein Anwalt beauftragt wird eure Rechte vor dem ArbG durchzusetzen.

Falls sich die Geschichte tatsächlich wiederholt einen Anwalt damit beauftragen!!!!! ( Beschlussfassen nicht vergessen, der auf der Tagesordnung sein muss).

Ihr seid auf der sicheren Seite wenn ihr mit der Gewerkschaft zusammen arbeitet. NICHT AUFGEBEN SONDERN STÄRKE ZEIGEN.

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