Hallo Zusammen,

da trotz mehrfachem bitten sowie Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei uns im Unternehmen immer wieder sowohl von Seiten des Betriebsrates die Einladungspflicht sowie die Informationspflicht der Arbeitgeberseite der SBV gegenüber mißachtet wird, möchte die SBV mit sofortiger Wirkung Ihr Amt zur Verfügung stellen.
Was ist für die SBV hierbei zu beachten?