Erstellt am 02.09.2009 um 15:12 Uhr von erwin
@DrSchnuggles
Kindergarten ?? Noch herscht Meinungsfreiheit
Erstellt am 02.09.2009 um 15:27 Uhr von DrSchnuggles
@Erwin
Ja es herrscht Meinungsfreiheit - aber wie weit darf "man" gehen ?
Für mich persönlich sehe ich diese Sache auf Kindergartenniveau - man kann es nicht allen Recht machen und auch mit kritischen Äusserungen muss ich umgehen können.
Kann ich das nicht bin ich am falschen Platz.
Erstellt am 02.09.2009 um 16:28 Uhr von Troisdorfer
Wenn ein möchtegernschlauer einem Dumm unterstellt er sei Dumm und
der Dumme dann nach beweisen fragt,siehts schlecht aus ....
oder anders:
Der möchtegernschlaue unterstellt einem Dummen Dummheit und der
tatsächliche Dumme bejaht seine Dummheit so ist es keine unterstellung mehr,
vielmehr eine Diskriminierungierung,also heisst es immer erst denken,dann Reden !!!
Erstellt am 02.09.2009 um 16:53 Uhr von erwin
@DrSchnuggles
auch ein BRM darf eine Meinung haben, auch eine Meinung zum BRV und die kann sein Arbeitgeberfreundlich.
Arbeitgeberfreundlich muss ja nicht zwingend Arbeitnehmerfeindlich bedeuten.
Es gibt wieter das Sprichwort "Getroffene Hunde bellen"
Aber ich empfehle auch einmal den Begriif "Mobbing" nachzuschlagen. Denn nicht alles auf dem jemand glaubt das Thema Mobbing zu sehen ist auch Mobbing.
Wenn könnte man hier höchsten denken es könnte in die Richtung "übel Nachrede" gehen. Doch auch hiervon ist es Meilenweit entfernt.
Erstellt am 02.09.2009 um 17:42 Uhr von Matze
@DrSchnuggles,
zum Verlauf, dass der BRV den AG mit §84 beschäftigt, würde den Lateiner oder Mathematiker zur Äußerung "Quod erat demonstrandum" ("was zu beweisen war") verleiten. Also hatte der BR recht und Euer BRV ist arbeitgeberfreundlich!
Lasst die Kirche im Dorf! Euer AG wird es sich 2x überlegen, auf den Wunsch des BRV einzugehen. Spätestens beim beim Arbeitsgericht würde es für ihn teuer werden.
Vielmehr solltet Ihr überlegen, ob Euer BRV der richtige am richtigen Platz ist.
Vielleicht hilft hier ein Austausch?
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 02.09.2009 um 19:20 Uhr von Kölner
@DrSchnuggles
Ich unterstelle Dir jetzt einfach mal ganz frech, dass Du/Dein BRV sich noch nie mit mobbing auseinandergesetzt haben.
@Matze
Was ein Lateiner oder Mathematiker dazu sagen halte ich durchaus für indiskutabel. Interessanter wäre ja Dein Hinweis mit der Kirche und dem Dorf. Dieser geht dann aber wieder unter in den Wirren der BRV-Abwahl-oder-Schaden-für-den-AG-Demagogie...
...schade!
Erstellt am 02.09.2009 um 21:38 Uhr von Peanuts
"Ist die Aussage der BRV ist Arbeitgeberfreundlich bereits Mobbing ??"
Sicherlich nicht!
"Wo verschwimmt die Grenze zwischen Meinung und übler Nachrede ?"
Ergibt sich aus dem StGB ...
Erstellt am 03.09.2009 um 08:35 Uhr von Pfälzer
@DrSchnuggles
klick doch einfach mal ganz oben den 3. Button von rechts an und schnarch mal rein;
Erstellt am 03.09.2009 um 14:39 Uhr von Matze
@Kölner,
die Kritik habe ich - glaube ich jedenfalls - verstanden. Wann bin ich Dir derart auf die Füße getreten, dass Du eine derartige Retour-Kutsche brauchtest?
Die "...BRV-Abwahl-oder-Schaden-für-den-AG-Demagogie..."-Diskussion ist nicht abgehandelt und jedes mal auch neu zu bewerten!
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 03.09.2009 um 15:03 Uhr von Kölner
@Matze
Oh! Wenn Du das als 'derartige Retour-Kutsche' verstanden/erlebt hast, bitte ich um Entschuldigung.