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Mobbing oder Meinung - Wo ist die Grenze ?

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DrSchnuggles
Jan 2018 bearbeitet

Ist die Aussage der BRV ist Arbeitgeberfreundlich bereits Mobbing ?? Wo verschwimmt die Grenze zwischen Meinung und übler Nachrede ? Wie sind Aussage wie - er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer nicht zu werten ?

Diese Fragen beschäftigen derzeit unser 9er Gremium, da ein BR dies über den BRV geäußert hat und der eine Beschwerde nach 84 beim Arbeitgeber eingereicht hat. Befinde ich mich im Zugzwang ? Oder im Kindergarten ??

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Community-Antworten (10)

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Erwin

02.09.2009 um 17:12 Uhr

@DrSchnuggles

Kindergarten ?? Noch herscht Meinungsfreiheit

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DrSchnuggles

02.09.2009 um 17:27 Uhr

@Erwin

Ja es herrscht Meinungsfreiheit - aber wie weit darf "man" gehen ? Für mich persönlich sehe ich diese Sache auf Kindergartenniveau - man kann es nicht allen Recht machen und auch mit kritischen Äusserungen muss ich umgehen können. Kann ich das nicht bin ich am falschen Platz.

T
TROISDORFER

02.09.2009 um 18:28 Uhr

Wenn ein möchtegernschlauer einem Dumm unterstellt er sei Dumm und der Dumme dann nach beweisen fragt,siehts schlecht aus ....

oder anders:

Der möchtegernschlaue unterstellt einem Dummen Dummheit und der tatsächliche Dumme bejaht seine Dummheit so ist es keine unterstellung mehr, vielmehr eine Diskriminierungierung,also heisst es immer erst denken,dann Reden !!!

E
Erwin

02.09.2009 um 18:53 Uhr

@DrSchnuggles

auch ein BRM darf eine Meinung haben, auch eine Meinung zum BRV und die kann sein Arbeitgeberfreundlich.

Arbeitgeberfreundlich muss ja nicht zwingend Arbeitnehmerfeindlich bedeuten.

Es gibt wieter das Sprichwort "Getroffene Hunde bellen"

Aber ich empfehle auch einmal den Begriif "Mobbing" nachzuschlagen. Denn nicht alles auf dem jemand glaubt das Thema Mobbing zu sehen ist auch Mobbing.

Wenn könnte man hier höchsten denken es könnte in die Richtung "übel Nachrede" gehen. Doch auch hiervon ist es Meilenweit entfernt.

M
Matze

02.09.2009 um 19:42 Uhr

@DrSchnuggles, zum Verlauf, dass der BRV den AG mit §84 beschäftigt, würde den Lateiner oder Mathematiker zur Äußerung "Quod erat demonstrandum" ("was zu beweisen war") verleiten. Also hatte der BR recht und Euer BRV ist arbeitgeberfreundlich! Lasst die Kirche im Dorf! Euer AG wird es sich 2x überlegen, auf den Wunsch des BRV einzugehen. Spätestens beim beim Arbeitsgericht würde es für ihn teuer werden. Vielmehr solltet Ihr überlegen, ob Euer BRV der richtige am richtigen Platz ist. Vielleicht hilft hier ein Austausch?

Mit kollegialen Grüßen

K
Kölner

02.09.2009 um 21:20 Uhr

@DrSchnuggles Ich unterstelle Dir jetzt einfach mal ganz frech, dass Du/Dein BRV sich noch nie mit mobbing auseinandergesetzt haben.

@Matze Was ein Lateiner oder Mathematiker dazu sagen halte ich durchaus für indiskutabel. Interessanter wäre ja Dein Hinweis mit der Kirche und dem Dorf. Dieser geht dann aber wieder unter in den Wirren der BRV-Abwahl-oder-Schaden-für-den-AG-Demagogie... ...schade!

P
Peanuts

02.09.2009 um 23:38 Uhr

"Ist die Aussage der BRV ist Arbeitgeberfreundlich bereits Mobbing ??"

Sicherlich nicht!

"Wo verschwimmt die Grenze zwischen Meinung und übler Nachrede ?"

Ergibt sich aus dem StGB ...

P
Pfälzer

03.09.2009 um 10:35 Uhr

@DrSchnuggles klick doch einfach mal ganz oben den 3. Button von rechts an und schnarch mal rein;

M
Matze

03.09.2009 um 16:39 Uhr

@Kölner, die Kritik habe ich - glaube ich jedenfalls - verstanden. Wann bin ich Dir derart auf die Füße getreten, dass Du eine derartige Retour-Kutsche brauchtest? Die "...BRV-Abwahl-oder-Schaden-für-den-AG-Demagogie..."-Diskussion ist nicht abgehandelt und jedes mal auch neu zu bewerten! Mit kollegialen Grüßen

K
Kölner

03.09.2009 um 17:03 Uhr

@Matze Oh! Wenn Du das als 'derartige Retour-Kutsche' verstanden/erlebt hast, bitte ich um Entschuldigung.

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