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Verbot v. Gesprächen (privat oder fachbezogen) - Wie verhält sich der BR am besten?

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AngieP
Jan 2018 bearbeitet

Neuer BR Mitarbeiter der Buchhaltung wurden vom Vorgesetzten aufgefordert sämtliche Gespräche (privat oder fachbezogen) zu unterlassen, da er sich hierdurch gestört fühlt. Mitarbeiter beschweren sich beim BR. Wie verhält sich der BR am bestenß Gespräch mit dem Vorgesetzten der Mitarbeiter?

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Community-Antworten (11)

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Waschbär

02.09.2009 um 11:38 Uhr

@AngieP, Liegt dem Br eine Beschwerde vor ? Steht dort etwas von Hr.X führt Gespräche und wir können nicht Arbeiten?

Wenn der V meint das der Sachbearbeiter keine Telefon mehr Benötigt soll er es halt , entfernen lassen ( Bekannt gabe Firma > Anschluss 0815 nicht mehr Erreichbar.) Privat Gespräche nun ja... Darüber möchte ich mich nicht ausmährren, schon gar nicht wenn es die Arbeit stört.

ABER wie ist es denn OHNE Telfon für den AN ? Geht das ? oder wird er dann Behindert?

Das Telefon ist ein Arbeitsgerät, welches der AG stellt. Er regelt auch OB es sein muss oder nicht. Der BR, die Beschwerde, verstehe ich nicht? Was soll der BR klären? Ob der An ohne Telefon seinen Job macht oder scghneller ist bei der Arbeit? ..... ??

Oder Lese ich es komplett verkehrt???

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paula

02.09.2009 um 12:07 Uhr

@pelztierchen

reden wir vom Telefon? Kann sein... muss aber nicht...

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pitsieben

02.09.2009 um 12:19 Uhr

@AngieP, der BR hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Mitbestimmung zum Verhalten der MA im Betrieb. Also erstellt eine BV über die Führung von dienstlichen und privaten Gesprächen (auch beim Telefon) im Betrieb. Der Abschluss dieser BV kann auch von der Einigungsstelle beschlossen werden.
Kosten für Einigungsstelle liegen locker bei ca. 5.000 €.

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pirat

02.09.2009 um 12:20 Uhr

Ahoi WB, "Mitarbeiter beschweren sich beim BR" ähm...was unverständlich?

Ahoi Paula, das kommt davon wenn Waschbären immer nur die Technik im Kopf haben.

@AngieP, §84, 85 BetrVG bekannt...?

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paula

02.09.2009 um 13:00 Uhr

@pietsieben

die Anweisung dienstliche Einrichtungen wie Telefon Email etc nur dienstlich nutzen zu dürfen unterliegt NICHT der Mitbestimmung

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Waschbär

02.09.2009 um 13:19 Uhr

@pirat, Welche Beschwerde soll das sein ? Was hat der Br mit Zickenarlam im Büro IM ersten Step zu Schaffen ?

Wenn mich ein Kollege oder aber sein Verhalten ( Telefon PRIVAT) so Stört das meine Arbeitsleistung berga ab geht.. Dan gehe ich doch zum Bürochef ??

Oder rennen die bei dir auch immer alle zum BR ???? Wegen sowas ????

p.s Ich habe nicht nur die Technick im Kopf..... Da sind auch andere dinge ( Auffpassen NICHT Jugendfrei)

Bin kalt Duschen... bis dann

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pitsieben

02.09.2009 um 13:20 Uhr

@paula, nach dem Kommentar von Däubler/Kittner/Klebe 11. Auflage zum § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Rn 53 unterliegt die Regelung der Nutzung von Telefonanlagen der Mitbestimmung.

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paula

02.09.2009 um 17:44 Uhr

@pietsieben

schön dass Däubler das schreibt. Wer ihn richtig liest und auch sich auch sonst mal in Literatur und Rechtsprechung umschaut, der wird feststellen, dass er da sehr alleine mit seiner Meinung ist

U
UUUhu

03.09.2009 um 10:47 Uhr

@paula Kritik am Däubler von dir...? oder verwechsle ich da was?

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paula

03.09.2009 um 17:58 Uhr

@UUUhu

Däubler ist ein guter Jurist und auch sein Kommentar ist gut. Aber man muss ihn richtig lesen und sich auch einmal sonst umschauen, denn er hat häufig eine juristische Mindermeinung. Das muss man eben wissen und in der betrieblichen Praxis beachten. Mir hilft eine juristisch sehr gut begründete Mindermeinung leider nur wenig wenn deutsche Gerichte es eben anders sehen.

Gegenüber früheren Ausgaben macht Däubler nunmehr deutlich wo es Abweichungen gibt. Aber das muss man dann auch erkennen... Bei us heißt es immer: Däubler der Kommentar für Fortgeschrittene

T
Tanzbär

09.09.2009 um 11:47 Uhr

Wo steht da etwas von Telefon? Ich lese nur "Gespräche". Und das ist in meinen Augen ein Unding, den Mitarbeitern das Sprechen verbieten zu wollen.

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