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Bürokraft für BRV

N9
nicky 999
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ab wann steht eine/m Betriebsratzvorsitzende/den eine Bürokraft zu? Gibt es dort Regelungen?

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Community-Antworten (6)

E
ego112

15.08.2007 um 17:32 Uhr

Dem BRV steht keine Bürokraft zu. Allenfalls dem BR als Gremium. Unter Google "Bürokraft Betriebsrat" eingeben und ab gehts.

N
Neugier

15.08.2007 um 17:37 Uhr

Hallo Nicky 999,

im BetrVG §40 Abs. 2 steht zwar keine genaue Regelung, aber immerhin wird hier der AG verpflichtet, in angemessenem Umfang diverse Sachmittel (u.a. eine Bürokraft) zur Verfügung zu stellen. Ihr müßt nur einen Beschluß fassen, dass ihr eine Bürokraft benötigt und in dem Antrag zur Kostenübernahme an den Arbeitgeber gut begründen, warum ihr eine Bürokraft braucht. Die Begründung ist wirklich das Ausschlaggebende. Wie groß ist denn Eure Fa. und somit Euer BR Gremium? Habt Ihr diverse Ausschüsse, in welchen Euer BRV jeweils vertreten ist? Wir haben unsere Bürokraft damals mit unseren ganzen Ausschüssen, die damit verbundene Koordination und Organisation und natürlich die zeitliche Gebundenheit des BRV in den einzelnen Ausschüssen begründet. Bei uns hat es geklappt.

T
Tim

15.08.2007 um 17:49 Uhr

Da geb ich Neugier recht.

Pauschal gibt es kein Ja oder nein. Größe - Aufgabenbereich- etc spielen hier eine große rolle ob es die Hilfe gibt oider net. Eine 100Mitarbeiter Firma wird dem BR sicherlich keine Hilfe stellen. Wo aber genau die Grenze ist, kann ich net sagen.

P
pirat

15.08.2007 um 20:58 Uhr

nicky 999,

der Tip war von @Bergmann

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1003

R
Rattle

15.08.2007 um 21:01 Uhr

hallo,

man sollte bedenken wenn eine bürokraft dem BR zur verfügung gestellt wird, ist diese person vertrauenswürdig.

oder gibt die person was gesprochen wurde an den arbeitgeber weiter, was man ja nicht unbedingt kontrollieren kann?

wäre vielleicht besser wenn das gremium unter sich bleibt?

mfg

N
Neugier

16.08.2007 um 11:34 Uhr

Guten Morgen,

Rattle, die Genehmigung einer Bürokraft heißt ja nicht, dass es unbedingt eine "externe" Person sein muß. Man kann ja auch eine Teilfreistellung eines BRM vorschlagen. Spart dem AG Kosten (könnte als Argument "Pro" zusätzlich nützlich sein) und Internes bleibt intern. Gruß, Neugier

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