Betriebsänderung / Beraterhonorar Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Hallo zusammen,
uns stellt sich folgende hypothetische hust Frage: Wenn aus dem BR bzw. ggf. auch aus dem WiA heraus ein externer Berater (Steuerberater/Wirtschaftsprüfe) beauftragt werden soll: Welches Beraterhonorar ist annehmbar und welches total unverschämt?
Hat hier jemand damit schon Erfahrungen gesammelt? =)
-- Zur kurzen Erläuterung der "hypothetischen" Ausgangssituation: Standort B soll mangels Aufträge geschlossen werden. Standorte F, H und M sind weiter aktiv. Standort B ist der einzige mit einem BR. Muttergesellschaft G hat auch noch viele Aufträge und gehört einem großen Konzern an.
BR hat schon die Seminare hinter sich und auch schon einen externen RA beauftragt. Fragenkatalog wurde erstellt und versandt. Auf Antwort wird gewartet. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Informationen für den BR in kryptischer Form geliefert werden, muss ein weiterer Externer über die Zahlen blicken und ggf. informieren, was noch zu holen sein kann.
Wir bedanken uns schon einmal im Voraus
Community-Antworten (3)
24.08.2020 um 16:57 Uhr
Also ich habe mir in meiner Laufzeit als BR noch nie Gedanken über die Honorare von RA oder Bearater gemacht. Wir haben uns von der GL die Unterstützung genehmigen lassen. Meisten haben wir angegeben in welche Zeitraum, also an wieviel Stunden wir denken und dann wurde das von der Firma übernommen. Über die Höhe haben wir nie gesprochen.
24.08.2020 um 17:00 Uhr
Ja, das stimmt soweit schon. Und eigentlich kann uns vom BR die Höhe des Honorars auch egal sein. Aber anhand der Honorarhöhe kann man häufig schon ableiten, ob der Berater gut oder schlecht ist bzw. einen wirklich beraten oder nur abzocken möchte.
Außerdem: Je mehr Geld der Berater nimmt, desto weniger ist dann später auch in unserem Sozialplanvolumen vorhanden. Da denkt man ja schon etwas mit. :)
24.08.2020 um 17:08 Uhr
Also ich habe schon erlebt, dass die ganz preiswerten einen wesentlich besseren Job gemacht haben als die teuren. Sowohl bei Handwerkern, als auch bei RA. Was haben die Beraterkosten mit dem Sozialplanvolumen zu tun? Nach meiner Meinung nach nichts. Beraterkosten laufen unter der Kostenstelle des BRs und nicht unter dem Sozialplanvolumen. Den Zahn würde ich dem AG ziehen.
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