Hallo,
als Betriebsrat wollen wir einen Ausschuß für Arbeitsicherheit bilden.
Darf der Ausschuß nur aus Betriebsratsmitgliedern bestehen?

Sollte die Frage etwas anderst stellen.
Einige Mitarbeiter sind in ein neues Gebäude gezogen in welchem erheblich Mängel vorhanden sind.
Nun wollen wir einen Ausschuß oder Arbeitsgruppe aus nicht Betriebsratsmitgliedern bilden die sich vor Ort über die Situation informieren.
Sind diese Personen für diese Aufgabe von der normalen tätigkeit freigestellt
Gruß
Wolfgang