Wiederholung der Gesellenprüfung?
hallo
Unser lehrling hat seine gesellenprüfung nicht bestanden und sein Ausbildungsvertrag läuft bis zum 31.08.2009. Nun hat unser Betriebsleiter ihm heute zum 01.09.2009 gekündigt. Nun meine Frage: Muss unser Betriebsleiter nicht eine angemessene Kündigungsfrist einhalten, oder ihn die Gesellenprüfung wiederholen lassen?
MfG
bullet
Community-Antworten (2)
31.08.2009 um 13:06 Uhr
bullet, nach BBiG § 21 (3) wird das Ausbildungsverhältnis bis zur Wiederholungsprüfung, längstens um ein Jahr auf das Verlangen des Azubis hin verlängert.
Dieses Verlangen sollte er nun schriftlich zum Ausdruck bringen.
31.08.2009 um 15:29 Uhr
@Lotte
Hi,
danke, Du hast mir sehr geholfen!!!
bullet
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