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Wiederholung der Gesellenprüfung?

B
bullet
Jan 2018 bearbeitet

hallo

Unser lehrling hat seine gesellenprüfung nicht bestanden und sein Ausbildungsvertrag läuft bis zum 31.08.2009. Nun hat unser Betriebsleiter ihm heute zum 01.09.2009 gekündigt. Nun meine Frage: Muss unser Betriebsleiter nicht eine angemessene Kündigungsfrist einhalten, oder ihn die Gesellenprüfung wiederholen lassen?

MfG

bullet

4.08802

Community-Antworten (2)

L
Lotte

31.08.2009 um 13:06 Uhr

bullet, nach BBiG § 21 (3) wird das Ausbildungsverhältnis bis zur Wiederholungsprüfung, längstens um ein Jahr auf das Verlangen des Azubis hin verlängert.

Dieses Verlangen sollte er nun schriftlich zum Ausdruck bringen.

B
bullet

31.08.2009 um 15:29 Uhr

@Lotte

Hi,

danke, Du hast mir sehr geholfen!!!

bullet

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