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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Störung des Betriebsfriedens im sogen. Vertrauensverhältnis - Rolle des BR?

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007
Jan 2018 bearbeitet

Ein Industriemeister hat einen sitzenden Akkordarbeiter bei Bandstopp hinterlistig in den Rücken getreten. Der MA hat bei Bandstopp eine Email auf seinem Handy gelesen. Auf dem Tshirt war der Fussabdruck deutlich zu sehen. Der MA wollte die Entschuldigung seines Vorgesetzten nicht akzeptieren, er wollte, dass der Meister eine Schriftliche Abmahnung erhält. Er schaltete den BR sowie die Personalabteilung ein. Ergebnis: Keine Abmahnung, der Meister entschuldigte sich vor versammelter Mannschaft beim Geschädigten, räumte sein Fehlverhalten ein, gelobte keine Wiederholung......, das wars. Anzumerken ist, der Meister gehört wegen seinem Führungsstiel zu den unbeliebtesten Meistern bei seinen MA, zum Wohl der Firma.

Meine Frage: Wurde hier mit zweierlei Maß gemessen? Was kann der enttäuschte Geschädigte noch machen - zivielrechtliche Strafanzeige wg. Körperverletzung?

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Community-Antworten (6)

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Rollie

10.05.2006 um 12:14 Uhr

Ich hätte den Tritt als Anlaß genommen, mich sofort bei einem Arzt untersuchen zu lassen.

Sollte man eine Anzeige auf den Weg bringen, könnte ein ärztliches Gutachten sehr hilfreich sein, allerdings nicht, wenn man viel zu spät zu Arzt geht.

Allerdings sollte man sich auch im Klaren sein, in wie weit sich eine Anzeige auf das Betriebsklima auswirkt.

Ich weiß nicht, ob nicht auch der Betriebsrat eine Anzeige hätte erstatten könne n ?

K
Kölner

10.05.2006 um 12:19 Uhr

Was habt Ihr für ein Gerechtigkeitsempfinden? Das ist alttestamentlich! Auge um Auge, Zahn um Zahn.

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Rollie

10.05.2006 um 12:30 Uhr

?

Auge um Auge wäre gewesen, aufzustehen und dem Meister ebenfalls einen Tritt zu verpassen. :-))))

Aber im Ernst. Als AG hätte ich in der Situation vermutlich alles unternommen, um den Meister auf die Straße zu setzen. Einen Tritt in den Rücken, da hört der Spaß aber auf.

P
patbu1106

10.05.2006 um 23:57 Uhr

Hätte einer meiner Meister es nur gewagt, einen MA zu treten oder zu schlagen, wäre die schriftl. Abmahnung dann absolut Mindeste gewesen. Was ist das für ein Betrieb, wo der Arbeitgeber so etwas durchgehen lässt. Für so etwas braucht man weder Betriebsrat noch Gewerkschaft. Hier muß der vernünftige und verantwortungsvolle Geschäftsführer/Unternehmer von sich aus tätig werden. Bei mir wäre der Meister rausgeflogen. Ich habe aber während meiner Tätigkeit als Geschäftsführer und Unternehmer nie so etwas erlebt. Wäre so etwas passiert, hätte ich davon erfahren, da alle meine MA wussten, dass man zu jeder Zeit zu mir kommen konnte und alle Probleme in kurzer Zeit abgestellt werden. Ich habe auch heute, nach meinem Ausscheiden aus dem Unternehmen, einen hervorragenden Kontakt zu meinen "Jungs" und dem BR. Das musste mal gesagt werden.

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007

11.05.2006 um 13:37 Uhr

Gefragt wurde: Was ist das für ein Betrieb? Antwort: Daimler Chrysler

Für alle " Probleme " gibt es in der Firma "Ansprechpartner" die jedoch die gewonnen Informationen gegen die MA auslegen. Die Betriebsräte, welche ich persönlich kenne , sind involviert. 8.500 MA in der Produktion mussten "entsorgt" werden. Es wurde Druck ausgeübt, schikaniert und gemobbt. Dieser Meister hat sich hierbei für die Firma besonders verdient gemacht. Nur so kann ich mir den Ausgang dieses körperlichen Übergriffes erklären. Noch haben wir an diesem Produktionsstandort keine" Bremer Verhältnisse": Privat auflauern, maskiert in der Dunkelheit mit mehreren Mann, Sack über den Kopf..... der Rest ergibt sich dann von alleine - Problem für alle Kollegen gelösst!!!

MfG

P
packer

11.05.2006 um 14:04 Uhr

moin 007,

ich würde mal unter den kommentaren etc. zum thema kündigungsgrund nachschauen. du wirst körperliche gewalt unter der fristlosen kündigungsgründen des AG wiederfinden. Also ist hier eine abmahnung das mindeste! und eine entschuldigung ist selbstverständlich. ist der geschädigte kollege organisiert, empfiehlt es sich für ihn sich von der gewerkschaft eine rechtsberatung geben zu lassen. abmahnen im sinne der vorstufe zur verhaltensbedingten kündigung kann in diesem falle nur der weisungsbefugte ag. der arbeitnehmer kann seinen arbeitgeber aber auch abmahnen, wenn dieser seinen vertraglichen und sonstigen verpflichtungen nicht nachkommt, hier schutz der beschäftigten auf körperliche unversehrtheit etc. der tip mit dem arzt ist genau richtig. sollte der ag keine abmahnung aussprechen, könnte der betroffene eine zivilrechtliche klage in erwägung ziehen, die, auf ein gutachten gestützt, gute chancen hätte... der artzt muß aber darauf hingewiesen werden, daß er die untersuchung als gutachten zu führen hat. ich würde auf jeden fall, da ich da auch immer vorsichtig bin und ein schnellschuß manchmal mehr kaputtmacht, externe stellen hinzuziehen. es gibt mobbingberater, rechtsanwälte, gewerrkschaften etc... aber ohne zusammenhalt und schutz des einzelnen ist es wirklich schwer.

ich drück euch die daumen!

gruß, packer

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