Beschwerde über die Art und Weise des Umgangs von Vorgesetzer zur MA nach § 85 BetrvG möglich?
Eine MA wurde von der stv. Pflegedirektion nur unzureichend über einen Stationslehrgang informiert, teilweise beschuldigt alles selbst verschuldet zu haben und in einem persönlichen Gespräch in meinem Beisein als "aggressiv ihrer Person gegenüber" bezeichnet. In einem Gespräch mit der Pflegedirektion wollte die MA das klären, die sagte jedoch das Gespräch ab und jetzt will sich die MA über die stv. Pflegedirektion beschweren. Ein Fall für den § 85 BetrvG?
Community-Antworten (5)
28.08.2009 um 18:09 Uhr
@birwein, Dir verpassen sie ein aber auch immer gerne mal ?? :( Ja, es ist so .§85 "aggressiv ihrer Person gegenüber" ... Oh je unjd das von einer Pflegekraft ne ne weis die den nicht das aggresiv , eine vermnutung ist .-))) (Soory das sagte mir mal eine Oberschwseter nach dem sie meinen Pflegebericht, nicht so toll fand :((( )
Ich Poste dir mal MUSTERSCHREIBEN :)))) An die Beschwerdestelle im Hause Beschwerdeführer: Name: ____ Vorname: ____ Abteilung: ____ Durchwahl: ____
Beschwerdegegenstand: ____
Zugrunde liegender Sachverhalt: ____
Begründung: ____
Beweismittel: ____
Ich bitte, meiner Beschwerde gemäß § 84 BetrVG abzuhelfen.
Ort, Datum
Arbeitnehmer/in
Die Beschwerde von Frau/Herrn ____ wurde von Frau/Herrn ____ entgegengenommen.
Ort, Datum
Unterschrift
****ODER
An den Betriebsrat im Hause
Beschwerdeführer: Name: ____ Vorname: ____ Abteilung: ____ Durchwahl: ____
Beschwerdegegenstand: ____
Zugrunde liegender Sachverhalt: ____
Begründung: ____
Beweismittel: ____
Ich bitte, meiner Beschwerde gemäß § 84 BetrVG abzuhelfen.
Ort, Datum
Arbeitnehmer/in
Die Beschwerde von Frau/Herrn ____ wurde von dem Betriebsratsmitglied Frau/Herrn ____ entgegengenommen.
Ort, Datum
Betriebsratsmitglied Frau/Herr ____ **************ODER NUN kommt das was der BR benötig Der Betriebsrat hat Beschwerden der Arbeitnehmer entgegenzunehmen, sie auf ihre Berechtigung hin zu prüfen, und beim Arbeitgeber entsprechende Abhilfe zu beantragen. Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat. Über die Art der Abhilfe hat der Arbeitgeber den Betriebsrat und den betroffenen Arbeitnehmer zu unterrichten.
Sind Arbeitgeber und Betriebsrat über die Berechtigung einer Beschwerde uneinig, so kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. In diesen Fällen kann die Einigungsstelle nur vom Betriebsrat angerufen werden.
Einer Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf es nicht. Der Arbeitnehmer selbst kann die Einigungsstelle nicht anrufen, wird aber im Einigungsstellenverfahren gehört. Zieht er seine Beschwerde zurück, so ist das Einigungsstellenverfahren einzustellen, vgl. F.K.H.E., § 85 Rn. 3, 20. Auflage.
Im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens wird die Berechtigung einer Beschwerde geprüft. Wie der Arbeitgeber einer berechtigten Beschwerde abhilft ist dagegen nicht Verhandlungsgegenstand. Erachtet die Einigungsstelle eine Beschwerde als berechtigt, so hat der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu schaffen.
Individualrechtliche Ansprüche können nicht Gegenstand des Einigungsstellenverfahrens sein.
Die Zuständigkeit der Einigungsstelle ist gegeben, wenn es sich um Angelegenheiten bzgl. der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht, den Grundsätzen von Recht und Billigkeit oder der Gleichbehandlung handelt, vgl. F.K.H.E., § 85 Rn. 4c, 20. Auflage. oder in unseren letzten Betriebsratssitzung vom __ haben wir uns ausführlich mit der o.g. Beschwerde auseinandergesetzt. Es wurde einstimmig festgestellt, dass die Beschwerde zu Recht erfolgt ist. Begründung: ____ Wir möchten Sie deshalb bitten, Frau/Herrn ____ (z.B. umzusetzen, eine andere Tätigkeit zuzuweisen). Um die genaue Vorgehensweise abzusprechen und letzte Unstimmigkeiten auszuräumen, möchte Frau/Herr ____ gerne ein Gespräch mit Ihnen führen. An dieser Unterredung wird auf Wunsch des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin ein Betriebsratsmitglied teilnehmen. Wir möchten Sie deshalb bitten, uns kurzfristig einen Terminvorschlag zu unterbreiten.
Für den Fall, dass Sie auf unser Schreiben nicht reagieren sollen, werden wir die Verhandlungen als gescheitert ansehen und die Einigungsstelle anrufen. Wir sind jedoch zuversichtlich, die Angelegenheit - auch in Ihrem Interesse - ohne Einschaltung der Einigungsstelle aus der Welt schaffen zu können. Mit freundlichem Gruß Betriebsratsvorsitzende/r
Hoffe da ist was für dich, bei ??? Sag mal bist Du so saftig wie eine Birne??? Oder wird einen ganz schwindelig wenn man(n) von dir trinkt so wie vom wein ???
28.08.2009 um 18:40 Uhr
Liebster WB in Deinem Musterschreiben ist der § 84 angegeben. Das ist die Beschwerde direkt beim AG. Wenn ich mich über jemanden beschweren wollen würde, würde ich es über §85 machen, weil dann der BR, sofern er die Beschwerde für berechtigt erachtet, beim AG auf Abhilfe drängen muß. Ist vielleicht für den AN ein etwas geschützterer Weg! ;-))
31.08.2009 um 13:56 Uhr
Wir lassen das ja auch über den § 85 laufen, wollte aber nur wissen, ob das auch ein Beschwerdegrund ist. Weil das ja keine ungerechte Behandlung ist oder doch? Die stv PDL hat leider immer so eine unangenehme Art mit Leuten umzugehen, bislang hat sich nur keiner getraut sich da zu beschweren, bis auf die Kollegin jetzt. Individuelle Benachteiligung ist der Vorgang auch nicht.
31.08.2009 um 18:35 Uhr
wollte aber nur wissen, ob das auch ein Beschwerdegrund ist. Nun, in § 85 sind keine Beschwerdegründe aufgeführt!
*Weil das ja keine ungerechte Behandlung ist * In § 84 steht aber auch noch: "oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. "
Die stv PDL hat leider immer so eine unangenehme Art mit Leuten umzugehen Ich würde mich erheblich in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlen, wenn meine oberste Vorgesetzte immer nicht in der Lage ist, vernünftig mit mir umzugehen!
Wichtig für die Betroffene ist eigentlich, dass der BR die Beschwerde als berechtigt betrachtet! Vielleicht gibt es ja wenigstens in eurem Gremium Leute, die sich trauen.
31.08.2009 um 20:16 Uhr
also ich steh da total dahinter, wollte nur keinen Fehler machen und halt alles durch dacht haben. Haben da so nen AG der nur, wenn alles hieb und stichfest ist, etwas unternimmt. Die Gründe hab ich natürlich aus dem § 84 , aber da da keine Beispiele stehen oder ähnliches erwähnt ist, wollt ich auf Nr. sicher gehen.
Verwandte Themen
Beschwerde gegen Betriebsrat, nach Einreichung einer Beschwerde gegen Kollegen.
ÄlterMoin, eine Kollegin, hat eine Beschwerde gegen einen Kollegen eingereicht, der Sachbestand der Beschwerde ist eine Mail, welche dem BR ebenfalls weitergeleiteten worden ist. Die Beschwerde, ging dir
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Beschwerde nach §85 ABs. 1 BetrVG - wann ist Einigungsstelle möglich?
ÄlterFrage zum Thema Beschwerde nach § 85 Abs. 1 BetrVG Wir haben eine BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eingeführt. Welche von ihr auch wie vereinbart angewendet wurde. Ihre Abteilungsleitung war
Störendes BR Mitglied
ÄlterHallo, Bei unserer vorletzten Sitzung , die ich als Stellvertreter geführt habe, hat ein BR Mitglied sich ausfällig über ihre direkte Vorgesetzte beschwert( Wortlaut u.a. Sie ist faul, sitzt nur am
Anonyme Beschwerde von MA über Führungskräfte
ÄlterEs wurde eine anonyme Beschwerde über eine Führungskraft eingereicht. Inhaltlich wird sich über die Vorbildfunktion der Führungskraft beschwert - eine offizielle Beschwerde über diese Führungskraft li