W.A.F. LogoSeminare

interne Auschreibung - Hinweis auf Befristung hat in der internen A. nichts zu suchen und hält Bewerber ab, sich zu bewerben?

L
Lyckatill
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Arbeitgeber stellt in letzter Zeit nur noch mit zweijähriger Befristung ohne Sachgrund ein. In der vorgeschalteten internen Ausschreibung schreibt er, die Stelle sei befristet für zwei Jahre. Alle BR`ler und auch der Anwalt des BR meinen, dass dürfe der Arbeitgeber so schreiben. Ich bin da anderer Meinung, interne Bewerber können ja nicht befristet werden, deshalb hat der Hinweis auf die Befristung in der internen A. nicht zu suchen und hält Bewerber ab, sich zu bewerben. Was meint Ihr? Gruß Lyckatill

6.68206

Community-Antworten (6)

K
Kriegsrat

28.08.2009 um 14:12 Uhr

hah, finde ich gut

falls sich ein interner bewerber finden würde, würde ihn der AG wohl nicht nehmen da er wissen müsste, das die sachgrundlose befristung unwirksam wäre und der mitarbeiter erfolgreich auf entfristung klagen könnte, egal was er unterschrieben hat bewerben könnte er sich jedoch schon......

und ob der AG befristet ausschreibt oder nicht, bleibt seine sache.......

T
Tanzbär

28.08.2009 um 14:58 Uhr

Wir hatten den gleichen Fall. Auf Anfrage bei der Personalabteilung bekam ich die Antwort, dass sie sehr wohl wüssten, dass , wenn der interne Bewerber genommen würde, er nicht befristet eingestellt werden könne. Also kein Thema ... Aber warum steht das da wohl immer mit drin? Ich denke mal, die haben schon einen externen Bewerber, den sie unbedingt nehmen werden und die interne Ausschreibung ist Makulatur. Beweisen kann man es nicht ...

K
Kriegsrat

28.08.2009 um 15:17 Uhr

klar, dadurch fällt der zustimmungsverweigerungspunkt § 99 Abs.2 punkt 5 BetrVG schon mal weg............. die ggfs. "verlangte" interne ausschreibung fand ja statt.....

P
paula

28.08.2009 um 17:24 Uhr

Bei uns im Haus auch durchaus üblich (und auch ganz sicher rechtlich zulässig). Es ist halt immer die Frage was man dann daraus macht. Bei uns berwerben sich durchauch auch unbefristete MA, da man ja auch mit dem AG vereinbaren kann, dass man für 2 Jahre auf einen anderen Posten geht und danach auf die angestammte Stelle zurückwechselt.

Da bei usn viele Befristungen für Projekte und co sind, gibt es da durchaus interessante Sachen und wenn der AG mitspielt....

L
Lyckatill

28.08.2009 um 18:30 Uhr

Hallo, ersteinmal vielen Dank für die Antworten!

Der Arbeitgeber hat aber auch seinen befristet Beschäftigten seine freien unbefristeten Stellen anzuzeigen. Dies umgeht er, indem er an sich unbefristete Stellen intern als befristet ausweist. Das kann doch so nicht rechtens sein? Nicht die Stelle sondern in der Person liegt die Befristung und wird erst relevant, wenn die interne Ausschreibung erfolglos blieb. Gruß Lyckatill

K
Kölner

28.08.2009 um 21:44 Uhr

@Lyckatill Sach mal, ist Dir überhaupt bekannt, was Du da schreibst? Es mutet einen Aussenstehenden ja schon fast an, wie ein Sturm im Wasserglas. Zu empfehlen/anzuraten wäre Dir mal ein wenig sachlicher zu diskutieren...

Ihre Antwort