Eine interne Stellenauschreibung für eine Führungsposition im Außendienst ist ausgeschrieben worden.
Derartige Positionen (es gibt mehrere) sind in der Vergangenheit auch von internen Kandidaten besetzt worden,
die nicht oder nur wenig Führungserfahrung hatten.
Nun taucht in der Auschreibung eine Qualifikationsanforderung vom "mindestens 2 Jahren Führungserfahrung .."
auf.
Der BR mahnt dies an, da dadurch die potentiellen internen Bewerber benachteiligt werden, da diese Erfahrung nicht
vorhanden ist und interne Bewerber sich alleine auf Grund dieser Anforderung erst gar nicht mehr bewerben würden.
(Anmerkung: in der Praxis ist das inzwischen die Tendenz der Geschäftsleitung)
Die Geschäftsleitung lehnt eine Korrektur ab - mit dem Hinweis, es wäre ein "Wunschprofil" und im wesentlichen
diene die Ausschreibung der Information über die Position, die Leute könnten sich ja trotzdem bewerben.
Der Knackpunkt ist, dass wir glauben, dass auf Grund der deutlich als Qualifikation dargestellten Anforderung die Bewerbungen unterbleiben werden.
Können wir etwas dagegen tun????
Danke für jede Hilfe bzw. Verweise.