Uns wird hier seit Jahren erzählt, dass man als BR oder WA Mitglied sein Insiderwissen nicht in die Ausschüsse nehmen darf.
Das wäre verboten und kann zur Abmahnung bis zur Kündigung reichen.

Ein erdachtes Fallbeispiel:
Ein Kollege weiß, dass in seiner Abteilung geschummelt wird und die Zahlen, die das Management erhält, nicht korrekt sind.
Auf den Sitzungen merkt er aber, dass das Management das nicht weiß und die Daten als echt hinnimmt und danach plant.
oder
Ein Mitglied hat an einem Projekt gearbeitet, das bei der GF hoch aufgehängt war.
Das Projekt läuft negativ an und entwickelt sich nicht wie geplant.
Das Mitglied weiß, daß es sehr viele netative Tatsachen gab, die der GF zugetragen worden sind, die diese einfach abgetan hat und die den Erfolg des Projektes entsprechend negativ beeiflussen.
Jetzt stellt ein GF auf der WA Sitzung das Projekt als lebensnotwendig und erfolgreich vor und der Koll. weiß, das stimmt so nicht und die vorgelegten Zahlen sind falsch oder nur die halbe Wahrheit.
Darf er das ansprechen und sagen, dass seine Informationen ganz andere sind und z. B. Unterlagen vorlegen, die die Tatsachen aufdecken ?

Hintergrund:
Ein WA Mitglied ist in einer Sitzung ermahnt worden darauf zu achten, welches Insiderwissen in der Sitzung verwendet wird.
Anschliessend ist der GBR Vorsitzende darauf angesprochen worden und sollte mit dem WA Mitglied reden.
Dann hat der PA Leiter mit dem Mitglied gesprochen und es ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Infos in der WA Sitzung verwendet werden und das Verstöße dagegen disziplinarische Folgen haben können.

Aber:
Bisher haben wir im BetrVerfGes keine Informationen gefunden, die Nutzung von Insiderwissen verbieten oder dizipl. Maßnahmen erlauben.
Ausser § 79, der sich auf die allgem. Schweigepflicht bezieht, gibt es nichts.