Terminierung Monatsgespräche und Wirtschaftsausschuss
Unser Geschäftsführer legt diese Termine gerne auf 14-16 Uhr. Wir sind ein Maschinenbauunternehmen. Praktisch die Hälfte des Betriebsrats hat zu dieser Zeit bereits einen vollständigen Arbeitstag hinter sich und nur ein Teil nimmt dann noch an den Sitzungen teil.
Da nun eine Fusion ansteht, ist der Informationsbedarf groß. Wir würden die bereits gemachten Termine umstoßen und auf vormittag ändern.
Meine Frage ist nun: haben die Betriebsräte einen Anspruch darauf, dass diese Sitzungen während der regulären Arbeitszeit stattfinden oder ist das eher ein "sollte".
Ich halte hier gerade allein die Stellung und bin Assistentin noch ohne Schulung...
Community-Antworten (10)
20.08.2020 um 11:17 Uhr
es ist mehr als ein sollte, aber letztlich auch schwer durchzusetzen. Vor allem klingt es so, als würde die Arbeitszeit bei Euch versetzt sein, richtig?
20.08.2020 um 11:20 Uhr
In der Werkshalle von 6-14. Im Bürobereich gibt es Gleitzeit, da wären auch die nachmittäglichen Sitzungen innerhalb des Gleitzeitrahmens (7:00-19:00), aber teilweise außerhalb der sog. Kernzeit (8:30-15:00).
20.08.2020 um 11:29 Uhr
Eigentlich hat BR-Arbeit innerhalb der Arbeitszeit stattzufinden. Ich nehme aber mal an, der AG gleicht die Überstunden für die Teilnehmer der Sitzungen aus?
20.08.2020 um 11:35 Uhr
Wieso nimmt nur ein Teil an der Sitzung teil? Ich würde als BR an der Sitzung teilnehmen und dem AG mitteilen, dass man als BR Überstunden gemacht hat und diese am nächsten Tag abfeiert. Ich würde als BRV dem GF eine Einladung zur Sitzung schicken, an dem ihr alle könnt. Oder dem vom GF vorgeschlagenen Termin ablehnen und einen neuen Termin anberaumen. Geht er nicht darauf ein, würde ich ihm mitteilen, dass ihr eine Anwaltliche Beratung benötigt wie ihr euch verhalten sollt. Mal schauen was dann passiert....
Gefunden bei www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen:
Teilnahmepflicht für den Arbeitgeber
In bestimmten Fällen ist auch der Arbeitgeber zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung verpflichtet. Dies ist dann der Fall, wenn
der Arbeitgeber die Betriebsratssitzung selbst beantragt hat oder
der Betriebsrat den Arbeitgeber zu der Betriebsratssitzung eingeladen hat.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Teilnahme an diesen Betriebsratssitzungen folgt aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, persönlich an der Sitzung teilzunehmen. Er kann stattdessen auch einen Vertreter an der Betriebsratssitzung teilnehmen lassen. Als Vertreter des Arbeitgebers in Betracht kommen Personen, die für die Leitung des Betriebs (mit-)verantwortlich sind oder Mitarbeiter, die in der zu behandelnden Angelegenheit besonders sachkundig sind. Eine Vertretung durch eine betriebsfremde Person (z.B. einen Rechtsanwalt oder einen Vertreter des Arbeitgeberverbandes) ist dagegen unzulässig.
Wenn der Arbeitgeber zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung verpflichtet ist, kann die Teilnahme notfalls sogar gerichtlich durchgesetzt werden.
20.08.2020 um 11:40 Uhr
Ich sehe mehrere Möglichkeiten
- mit dem Chef reden und um Verlegung bitten
- zum nächsten Monatsgespräch lädt der BR in seine Räumlichkeiten den AG ein
- Den Dienstplan nicht genehmigen, wenn der Termin schon bei der Erstellung des DP bekannt ist
- Das BRM meldet sich beim Vorgesetzten und sagt ihm, dass er seine Schicht nicht um 6:00 Uhr beginnt , sondern entsprechend später, weil er ja bis zum Schluss der Sitzung seine Tagesarbeitszeit erreicht hat.
Und dann mal scheuen ob die GF einlenkt
20.08.2020 um 11:46 Uhr
@celestro: davon gehe ich auch aus, aber ich kann dir das auf die Schnelle nicht beantworten.
@UdoWoe: die Entscheidung über Teilnahme oder nicht liegt bei den BRs, das werde ich nicht diskutieren - sie kennen alle die rechtliche Seite.
Letztlich ist es auch eine Frage, wie Aufnahmefähig man nach 8 Stunden Arbeit für eine weitere Sitzung noch ist.
Was die Terminfindung angeht, haben wir das bisher nur mit dem Geschäftsführer abgestimmt. Üblicherweise sind außerdem der Personalleiter, der Werksleiter und der Leiter Controlling bei den Monatsgesprächen dabei; die haben das terminlich möglich zu machen oder müssen sich vertreten lassen.
Wir würden dieses Verfahren ungern ändern, aber durchaus deutlich machen, dass wegen der aktuellen Situation die Monatsgespräche und die WA-Sitzung bis auf weiteres während der gemeinsamen Arbeitszeit von Halle und Büro stattfinden sollen. Ich werde das auf jeden Fall anschieben, aber es wäre hilfreich, da einen Paragraphen griffbereit zu haben.
Die Sache mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) hilft da übigens nicht, unsere GF findet sich da ganz toll...
20.08.2020 um 11:51 Uhr
"Wir würden dieses Verfahren ungern ändern, aber durchaus deutlich machen, dass wegen der aktuellen Situation die Monatsgespräche und die WA-Sitzung bis auf weiteres während der gemeinsamen Arbeitszeit von Halle und Büro stattfinden sollen."
Was hat "die momentane Situation" damit zu tun? Wenn das bislang o.k. für den BR war, sieht es verdammt dämlich aus, wenn man wegen der Fusion die Zeiten umstoßen will (meine Meinung).
20.08.2020 um 12:07 Uhr
@celestro: die Kurzfassung ist: man versucht uns über den Tisch zu ziehen und wir werden vom GBR und KBR im Stich gelassen und belogen. Je mehr BR hören, was später angeblich "falsch verstanden" wurde, um so besser...
20.08.2020 um 12:35 Uhr
falsch verstanden umgeht man mit einem Protokoll das alle Gesprächsteilnehmer erhalten mit der Bitte Einwände innerhalb 24h mitzuteilen. Wenn ihr euch über den Tisch gezogen fühlt dann holt euch externen Sachverstand
20.08.2020 um 13:02 Uhr
@rtjum läuft gerade alles an.
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