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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationen in Landessprache - Für den Abschluss einer BV ( IP Telefonie ) werden alle Unterlagen nur in Englisch geliefert?

G
GÜKAU
Nov 2016 bearbeitet

Der AG will eine neue Telefonanlage ( IP Telefonie ) einführen. Für den Abschluss einer BV werden alle Unterlagen nur in Englisch geliefert. Was kann ich tun um diese Unterlagen in Deutsch zu verlangen?

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

24.04.2009 um 13:29 Uhr

Verlange doch einfach die Übersetzung der Unterlagen, sonst gibts keine BV.

T
tiktak

24.04.2009 um 15:57 Uhr

@ GÜKAU Hallo, das habe ich gefunden,vileicht hilft dir weiter: Entgegen den Gebräuchlichkeiten in globalisierten Konzernen muß es in Deutschland selbstverständlich sein, daß wichtige Dokumente, wie Ethik-Richtlinien auch angemessen ins Deutsche übersetzt werden. Dies gilt insbesondere vor Gericht, weil die Gerichtssprache deutsch ist. Aber auch der Betriebsrat hat einen Anspruch auf eine angemessene Information in deutscher Sprache. Er hat weiterhin einen Anspruch auf den Abschluß einer Betriebsvereinbarung in deutscher Sprache. Auch die Mitarbeiter müssen in deutscher Sprache unterrichtet werden. Dies gilt zumindest dann, wenn einzelne Mitarbeiter erkennbar nicht ausreichend englisch sprechen oder ein Mitarbeiter eine deutsche Übersetzung wünscht. Erfolgt die Übersetzung in die deutsche Sprache nicht, so ist die englischsprachige Regelung nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Transparenzgebot aufgrund der Doppeldeutigkeit rechtsunwirksam. tik-tak

D
DerAlteHeini

24.04.2009 um 23:35 Uhr

GÜKAU Wie rolfo schon geschrieben hat, die Unterlagen auf deutsch, ansonsten gibt es keine BV und die neue Telefonanlage darf nicht eingeführt werden. Die Übersetzung sollte aber von einem vereidigten Übersetzer gemacht werden, der mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt.

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