Doch ein Informationsrecht bei Abmahnungen?
Grüßt euch,
wollte mal fragen wie ihr es haltet beim Thema Abmahnungen,
Informiert euch die Geschäftsleitung im Vorfeld (oder danach) über Abmahnungen?
Ich weiß dass sie dies eigentlich nicht müssen, aber habe folgendes Arbeitsgerichtsurteil gefunden.
Der Betriebsrat hat zwar bei der Abmahnung keine unmittelbaren Mitbestimmungsrechte, jedoch ist der Arbeitgeber verpflichtet den Betriebsrat noch vor Ausspruch der Abmahnung nach § 80 Abs. 2 BetrVG zu informieren. Der Sinn und Zweck dieser Informationspflicht des Arbeitgebers besteht darin, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, in der er überprüfen kann, ob seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG tangiert sind. (LAG Niedersachsen, AuR 85, 99; ähnlich Kollektivabmahnungen auch ArbG Bremen, AiB 84, 95; Klebe § 80 Nr.14)
Wie kann man jetzt weiter vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha
Community-Antworten (4)
27.08.2009 um 00:01 Uhr
diese aussage ist m.E. nicht verifiziert findet sich wörtlich auf br-wicki, ibb etc., der eine schreibt wohl vom anderen ab...
wenn du mir das urteil oder die angebliche aussage des LAG niedersachsen dazu liefern könntest, wäre ich dir sehr dankbar......
27.08.2009 um 11:35 Uhr
Die anderen auch
27.08.2009 um 11:57 Uhr
Bei mir stellt sich die Frage gar nicht, der AG informiert uns immer vorher, wenn er vor hat, Abmahnungen zu verteilen. Ich werde mich auch hüten, ihm zu sagen, dass er das nicht muss, immerhinn haben wir eine allwissende Personalabteilung mit reichlich Schmerzensgeld, deren Arbeit ich nicht unbedingt machen muss.
28.08.2009 um 09:44 Uhr
Hallo!
In unserem Betrieb, ca 320 Beschäftige, ist es so, das der Betriebsrat im Vorfeld vom AG informiert wird wenn dieser eine Abmahnung schreibt. Der BR hat sich mit dem AG auf diese Vorgehnsweise geeinigt. Das hat sich bisher auch bewährt, und in dem einen oder anderen Fall ist so schonmal, nach einem Gespräch mit dem AG, eine Abmahnung dann doch nicht geschrieben wurde.
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Abmahnungen
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen , mich beschäftigt im Moment eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Geschäftsführer bezüglich Abmahnungen. Nachdem er mir zusagte den Betriebsrat bei Auspruch v
Informationsrecht Abmahnung - Hat der BR bei Abmahnung eines AN ein Informationsrecht?
ÄlterHat der BR bei Abmahnung eines AN ein Informationsrecht ?
Informationsrecht BR bezüglich Abmahnungen und Beschwerden?
ÄlterHallo!Kann mir jemand sagen, ob der BR ein Recht darauf hat, Abmahnungen und Beschwerdeprotokolle in Kopie zu erhalten und darüber informiert zu werden, das es Beschwerden und Abmahnungen für einen MA