Hallo,

habe mal zwei kurze Fragen:
Kann man sich als Mitglied der JAV in den BR wählen lassen?
Oder würde man dann sein JAV-Amt verlieren?

Habe unter § 61 Abs. 2 S. 2 BetrVG lediglich die andere Seite gefunden,
also vom BR in die JAV:
"Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden."

Zweite Frage: Kann ein Ausbilder gleichzeitig im BR oder in der JAV tätig sein, bzw. ein JAVler Ausbilder werden?
Oder würde er dann als "leitender" Angestellter gelten?

Danke.