Erstellt am 26.08.2009 um 15:35 Uhr von hoelderlin
Hallo!
Meines Wissens nach kann ein Mitgliede der JAV nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Steht in §61 Abs. 3, Ausschluss der Wählbarkeit.
Erstellt am 26.08.2009 um 15:36 Uhr von KristinHH
Hi :)
In meinem Basiskommentar steht: " Mitglieder einer JAV können in den BR gewählt werden, aber nicht umgekehrt. Mit der Annahme der Wahl zum BR-Mitglied erlischt das Amt als JAV-Mitglied. Damit soll eine Doppelmitgliedschaft in beiden Organen vermieden werden."
Das zu deiner ersten Frage.
Viele Grüße
Kristin
Erstellt am 26.08.2009 um 16:08 Uhr von erwin
@Marius
Kommentar zum Abs. 2 BetrVG § 61
Eine Doppelmitgliedschaft in der JAV und BR ist ausgeschlossen. Deshalb ist ein AN zur JAV nicht wählbar, der bereits dem BR angehört. Dies ergibt sich nicht nur aus der besonderen Stellung der JAV gegenüber dem BR, sondern auch daraus, dass die Mitglieder der JAV in BR-Sitzungen gemäß § 67 Abs. 2 in bestimmten Fragen ein eigenes Stimmrecht haben. Bei einer Doppelmitgliedschaft ließe sich das jeweils eigene Stimmrecht nicht praktizieren (Fitting, Rn. 14). Ist dagegen ein AN Mitglied der JAV oder des BR eines anderen Betriebs, steht dies der Mitgliedschaft in der JAV nicht entgegen.
@hoelderlin
Hast Du ein eigenes/ besonders BetrVG den meines und auch der offizielle Gesetztext kenn den Steht in §61 >>>> Abs. 3
Erstellt am 26.08.2009 um 16:17 Uhr von KristinHH
Einen §61 Abs. 3 kennt mein BetrVG auch nicht ...
Trotzdem sagen mein Basiskommentar (BUND Verlag) und auch der Fitting (Randnummer 15 zum §61)
dass man als JAV-Mitglied durchaus wählbar ist. Es erlischt aber mit der Annahme der BR-Wahl die JAV-Mitgliledschaft.
Viele Grüße
Kristin
Erstellt am 27.08.2009 um 09:19 Uhr von Marius
Danke Euch.
Wäre super, wenn noch jemand was zur zweiten Frage schreiben könnte. ;)
Erstellt am 27.08.2009 um 10:35 Uhr von pirat
@Marius,
Antwort....kann er!
Die Definition hierfür findet sich in § 5 (3) BetrVG....