Mitgliedschaft in JAV und Betriebsrat gleichzeitig?
Hallo,
habe mal zwei kurze Fragen: Kann man sich als Mitglied der JAV in den BR wählen lassen? Oder würde man dann sein JAV-Amt verlieren?
Habe unter § 61 Abs. 2 S. 2 BetrVG lediglich die andere Seite gefunden, also vom BR in die JAV: "Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden."
Zweite Frage: Kann ein Ausbilder gleichzeitig im BR oder in der JAV tätig sein, bzw. ein JAVler Ausbilder werden? Oder würde er dann als "leitender" Angestellter gelten?
Danke.
Community-Antworten (6)
26.08.2009 um 17:35 Uhr
Hallo!
Meines Wissens nach kann ein Mitgliede der JAV nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Steht in §61 Abs. 3, Ausschluss der Wählbarkeit.
26.08.2009 um 17:36 Uhr
Hi :)
In meinem Basiskommentar steht: " Mitglieder einer JAV können in den BR gewählt werden, aber nicht umgekehrt. Mit der Annahme der Wahl zum BR-Mitglied erlischt das Amt als JAV-Mitglied. Damit soll eine Doppelmitgliedschaft in beiden Organen vermieden werden."
Das zu deiner ersten Frage.
Viele Grüße Kristin
26.08.2009 um 18:08 Uhr
@Marius
Kommentar zum Abs. 2 BetrVG § 61 Eine Doppelmitgliedschaft in der JAV und BR ist ausgeschlossen. Deshalb ist ein AN zur JAV nicht wählbar, der bereits dem BR angehört. Dies ergibt sich nicht nur aus der besonderen Stellung der JAV gegenüber dem BR, sondern auch daraus, dass die Mitglieder der JAV in BR-Sitzungen gemäß § 67 Abs. 2 in bestimmten Fragen ein eigenes Stimmrecht haben. Bei einer Doppelmitgliedschaft ließe sich das jeweils eigene Stimmrecht nicht praktizieren (Fitting, Rn. 14). Ist dagegen ein AN Mitglied der JAV oder des BR eines anderen Betriebs, steht dies der Mitgliedschaft in der JAV nicht entgegen.
@hoelderlin
Hast Du ein eigenes/ besonders BetrVG den meines und auch der offizielle Gesetztext kenn den Steht in §61 >>>> Abs. 3
26.08.2009 um 18:17 Uhr
Einen §61 Abs. 3 kennt mein BetrVG auch nicht ...
Trotzdem sagen mein Basiskommentar (BUND Verlag) und auch der Fitting (Randnummer 15 zum §61) dass man als JAV-Mitglied durchaus wählbar ist. Es erlischt aber mit der Annahme der BR-Wahl die JAV-Mitgliledschaft.
Viele Grüße Kristin
27.08.2009 um 11:19 Uhr
Danke Euch. Wäre super, wenn noch jemand was zur zweiten Frage schreiben könnte. ;)
27.08.2009 um 12:35 Uhr
@Marius, Antwort....kann er! Die Definition hierfür findet sich in § 5 (3) BetrVG....
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Nutzen einer Verdi-Mitgliedschaft als Betriebsrat
ÄlterGuten Morgen, ich denke gerade über eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft VERDI nach. Nun hatte ich bereits mit einem Mitarbeiter der für mich zuständigen VERDI-Stelle gesprochen. In diesem Gespr
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Absage JAV-Wahl
ÄlterHallo, ich habe folgende Probleme: Wir haben im März den neuen Betriebsrat gewählt. Zur Wahl hatten sich auch 2 JAV- Mitglieder aufgestellt. Ein JAv- Mitglied war bereits zur konstituierenden Sitz
Datenschutzlücken im BR
ÄlterHallo liebe Leser, habe eine Frage an Euch, die mir schon seit gut 14 Tagen auf der Seele brennt. Bei uns im Betrieb darf die JAV bei den Betriebsratssitzungen teilnehmen und erfährt daher auch