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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitgliedschaft in JAV und Betriebsrat gleichzeitig?

M
Marius
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

habe mal zwei kurze Fragen: Kann man sich als Mitglied der JAV in den BR wählen lassen? Oder würde man dann sein JAV-Amt verlieren?

Habe unter § 61 Abs. 2 S. 2 BetrVG lediglich die andere Seite gefunden, also vom BR in die JAV: "Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden."

Zweite Frage: Kann ein Ausbilder gleichzeitig im BR oder in der JAV tätig sein, bzw. ein JAVler Ausbilder werden? Oder würde er dann als "leitender" Angestellter gelten?

Danke.

16.65006

Community-Antworten (6)

H
hoelderlin

26.08.2009 um 17:35 Uhr

Hallo!

Meines Wissens nach kann ein Mitgliede der JAV nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Steht in §61 Abs. 3, Ausschluss der Wählbarkeit.

K
KristinHH

26.08.2009 um 17:36 Uhr

Hi :)

In meinem Basiskommentar steht: " Mitglieder einer JAV können in den BR gewählt werden, aber nicht umgekehrt. Mit der Annahme der Wahl zum BR-Mitglied erlischt das Amt als JAV-Mitglied. Damit soll eine Doppelmitgliedschaft in beiden Organen vermieden werden."

Das zu deiner ersten Frage.

Viele Grüße Kristin

E
Erwin

26.08.2009 um 18:08 Uhr

@Marius

Kommentar zum Abs. 2 BetrVG § 61 Eine Doppelmitgliedschaft in der JAV und BR ist ausgeschlossen. Deshalb ist ein AN zur JAV nicht wählbar, der bereits dem BR angehört. Dies ergibt sich nicht nur aus der besonderen Stellung der JAV gegenüber dem BR, sondern auch daraus, dass die Mitglieder der JAV in BR-Sitzungen gemäß § 67 Abs. 2 in bestimmten Fragen ein eigenes Stimmrecht haben. Bei einer Doppelmitgliedschaft ließe sich das jeweils eigene Stimmrecht nicht praktizieren (Fitting, Rn. 14). Ist dagegen ein AN Mitglied der JAV oder des BR eines anderen Betriebs, steht dies der Mitgliedschaft in der JAV nicht entgegen.

@hoelderlin

Hast Du ein eigenes/ besonders BetrVG den meines und auch der offizielle Gesetztext kenn den Steht in §61 >>>> Abs. 3

K
KristinHH

26.08.2009 um 18:17 Uhr

Einen §61 Abs. 3 kennt mein BetrVG auch nicht ...

Trotzdem sagen mein Basiskommentar (BUND Verlag) und auch der Fitting (Randnummer 15 zum §61) dass man als JAV-Mitglied durchaus wählbar ist. Es erlischt aber mit der Annahme der BR-Wahl die JAV-Mitgliledschaft.

Viele Grüße Kristin

M
Marius

27.08.2009 um 11:19 Uhr

Danke Euch. Wäre super, wenn noch jemand was zur zweiten Frage schreiben könnte. ;)

P
pirat

27.08.2009 um 12:35 Uhr

@Marius, Antwort....kann er! Die Definition hierfür findet sich in § 5 (3) BetrVG....

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