Gehaltsstundung - Ist die Zustimmg des Betriebsrates erforderlich?
Hallo liebes Forum, folgendes Szenario: wir sind in KUG. Wegen fehlernder Zahlungseingänge kann unser Gehalt August nicht gezahlt werden. Einem Gehaltsverzicht haben wir nicht zugestimmt. Zweiter Vorschlag der Geschäftsleitung: Gehaltsstundung. Und diese Fragen habe ich:
- Ist die Zustimmg des Betriebsrates erforderlich oder ist es eine Vereinbarung der Kollegen im Einzelnen mit der Geschäftsleitung?
- Worauf müssen die Kollegen achten bei einer Zusage zur Gehaltsstundung? -insbesondere auf Hinblick einer evtl. doch nicht abwendbaren Insolvenz.
- Kann die Geschäftsleitung ohne Zustimmung kein Gehalt zahlen? Über Euren Rat würde sich freuen Mangia
Community-Antworten (4)
26.08.2009 um 15:48 Uhr
Hört sich nicht gut an.
Also, bei Stundung könnte der §87 Abs. 1 Pkt. 4 greifen (§ 87 Mitbestimmungsrechte(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ...; 4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte; ... Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.)
Zahlt der Unternehmer nicht, würde ich ihn in Verzug setzen, das begründet spätere Ansprüche bei Gericht. Geklärt werden müßte auch z.B. die Höhe der Verzugszinsen. Wissen Eure KollegInnen schon was ihnen blüht. Holt Euch auch anwaltliche Beratung. Braucht Ihr bei Insolvenz so wie so.
Viel Glück bernd
26.08.2009 um 17:51 Uhr
berndb, ...der BR will also mitbestimmen, ob der AN der Fa. ein Darlehen (Stundung Gehalt) gewährt. Hallo, dem BR würde ich ein klitzekleinweinig was zwischen die Hörner geben.
26.08.2009 um 19:56 Uhr
@ridgeback
Es gibt ja meistens zwei Hörner, daher schließe ich mich an und mache mit :-))
26.08.2009 um 20:31 Uhr
mangia Hier hat der BR keine Rechte aus der er solch ein Handeln herleiten könnte. Kurz gesagt, der BR ist nicht zuständig.
Will der AG genanntes umsetzen, so hat er sich mit jedem Arbeitnehmer zu einigen.
Wenn der AG die Löhne nicht mehr zahlen kann, sollte der BR sich auf eine Insolvenz vorbereiten. Verschleppt der AG die Insolvenz, so hat auch der BR die Möglichkeit sich an das Insolvenzgericht zu wenden.
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